Als Ehepaar sollten Sie immer diejenige Steuerklassenkombination wählen, die einerseits zu einer geringen Lohnsteuerbelastung, aber andererseits auch zu keiner oder nur geringen Einkommensteuernachzahlung führt.
3 unterschiedliche Fallbeispiele:
- Sie erzielen Einkünfte als Arbeitnehmer:in oder als Pensionär:in, Ihr:e Ehegatte:in bezieht jedoch andere Einkünfte z. B. aus einer Altersrente. In diesem Fall entsteht Ihnen die geringste Steuerbelastung, wenn Sie die Lohnsteuerklassenkombination III/V wählen.
- Erzielen Sie beide Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, muss differenziert werden. Als Grundsatz gilt: Sofern sich Ihr Einkommen und das Ihres:r Partners:in in der Höhe deutlich voneinander unterscheiden, ist im Regelfall die Kombination der Lohnsteuerklassen III/V am günstigsten.
- Fallen Ihre beiden Einkommen eher gleichhoch aus, ist im Regelfall die Kombination der Lohnsteuerklasse IV/IV ratsam. In diesem Fall kann auch die Lohnsteuerklasse IV/IV mit Faktor gewählt werden. Hierbei wird entsprechend den persönlichen Verhältnissen eine genauere Berechnung der Lohnsteuerbelastung erzielt.
Aber Vorsicht: Die Lohnsteuerklassenwahl beeinflusst auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld.
Tipp: Wenn absehbar ist, dass Sie oder Ihr:e Partner:in derartige Leistungen in Zukunft beziehen werden, sollte dies bei der Lohnsteuerklassenwahl vorausschauend mit eingeplant werden. Beispielsweise erhält derjenige Elternteil, der das Elterngeld in Anspruch nehmen will, im Regelfall ein höheres Elterngeld, wenn er rechtzeitig zuvor in die Steuerklasse III wechselt.