Nutzen Sie unseren Beitragsrechner und lassen Sie sich ganz einfach Ihren zu erwartenden Mitgliedsbeitrag berechnen.
Nutzen Sie unseren Beitragsrechner und lassen Sie sich ganz einfach Ihren zu erwartenden Mitgliedsbeitrag berechnen.
Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und abhängig vom jährlichen Einkommen. Wer also wenig verdient, muss auch weniger zahlen. Dies entspricht dem Grundprinzip, nachdem die Lohnsteuerhilfe einst gegründet wurde. Für uns steht nicht der Gewinn im Mittelpunkt, sondern die Kostendeckung im Sinne eines „Idealvereins“. Aufgrund dessen haben wir die Möglichkeit unseren steuerlichen Rundum-Service, im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der Steuerberatung, günstig und sozial anzubieten.
Mittels unseres Beitragsrechners können Sie nun schnell und einfach Ihren zu erwartenden Mitgliedsbeitrag von Ihrem jährlichen Einkommen ableiten. Dazu müssen Sie lediglich Ihre jährlichen Einnahmen in die dafür vorgesehenen Felder eingeben. Für Paare in Lebenspartnerschaften, die ihre Steuererklärung gemeinsam veranlassen möchten, gilt immer der addierte Betrag beider Einkommen. Falls Sie an einer Stelle keine Einnahmen haben, so lassen Sie dieses Feld einfach frei. Sobald alle Felder ausgefüllt sind, können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag über „Beitrag berechnen“ ermitteln. Bei diesem Vorgang werden alle angegebenen Einnahmen zusammenaddiert. Die dadurch ermittelte Bemessungsgrundlage, legt schließlich die entsprechende Höhe des Beitrags fest. Dieser Wert wird schlussendlich von unserem Beitragsrechner ausgegeben. Damit können Sie sich schon einmal einen ersten Eindruck verschaffen, welche Kosten auf Sie zukommen, bevor Sie einen Termin bei Ihrer Beratungsstelle vereinbaren.
Es ist zu beachten, dass dieser Wert lediglich einen Richtwert darstellt, die genaue Berechnung wird anschließend von Ihrem:r Beratungsstellenleiter:in ausgeführt. Diese:r prüft außerdem, ob Sie unter die Beratungsbefugnis fallen und somit Vereinsmitglied werden können. Alle Lohnsteuerhilfevereine sind gesetzlich an diese Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG gebunden und dürfen nicht tätig werden, falls diese bei einem potentiellen Mitglied nicht greift. Unsere Beratungsstellenleiter:innen dürfen lediglich Personen beraten, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen oder sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen oder Einkünfte aus Unterhaltsleistungen haben.
Erfahren Sie mehr zu den Leistungen, die Sie als Mitglied unseres Vereins in Anspruch nehmen können. Diese können Sie allein durch Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags vollständig nutzen.
Mehr zum steuerlichen KomplettpaketUnsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und richten sich nach dem jeweiligen Einkommen. Erfahren Sie detailliert, was das bedeutet und wie sich die Bemessungsgrundlage des Mitgliedsbeitrags zusammensetzt.
Mehr zur BeitragsordnungZusätzlich zum Beitragsrechner finden Sie auf unserer Webseite weitere praktische Rechner-Tools rund um das Thema Steuern, wie z. B. den Brutto-Netto-Rechner, Steuerklassen-Rechner oder Firmenwagen-Rechner.
Weitere hilfreiche Rechner