Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Kündigung der Mitgliedschaft.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Kündigung der Mitgliedschaft.
Sie können immer zum Jahresende kündigen, allerdings muss Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 30. September des jeweiligen Jahres in der Hauptverwaltung eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird Ihre Kündigung erst zum Ende des Folgejahres wirksam.
Nein, Sie können weiterhin Mitglied unseres Vereins bleiben und sich an Ihre:n bisherige:n Ansprechpartner:in wenden. Jedoch bitten wir Sie, die Adressänderung Ihrer Beratungsstelle oder der Hauptverwaltung mitzuteilen.
Sollte Ihnen die Entfernung zu Ihrer bisherigen Beratungsstelle zu groß sein, können Sie sich über unsere PLZ-Suche eine Beratungsstelle in der Nähe Ihres neuen Wohnorts suchen. Wenn Sie eine neue Beratungsstelle unseres Lohnsteuerhilfevereins ausgewählt haben, nehmen Sie einfach Kontakt auf und weisen diese darauf hin, dass Sie bereits Mitglied sind. Dann können Sie die Beratungsstelle einfach wechseln und den Rest erledigt Ihre neue Beratungsstelle für Sie.
Wenn Sie mit dem Service Ihrer Beratungsstelle nicht mehr zufrieden sind oder Ihre bisherige Beratungsstelle keine Kapazitäten mehr hat, haben Sie die Möglichkeit innerhalb unseres Lohnsteuerhilfevereins die Beratungsstelle zu wechseln. Über unsere PLZ-Suche finden Sie weitere Beratungsstellen in Ihrer Umgebung. Jetzt neue Beratungsstelle finden!
Ansonsten bitten wir Sie, uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen zu senden. Wir prüfen den Sachverhalt und versuchen eine Lösung zu finden.
Wenn Sie bereits alle Kontaktmöglichkeiten - telefonisch, E-Mail, per App oder Post – genutzt haben und seit längerem keine Rückmeldung von Ihrer Beratungsstelle erhalten, können Sie sich in unserer Hauptverwaltung melden. Schreiben uns gerne eine Nachricht. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und versuchen schnellstmöglich den Kontakt zu Ihrer Beratungsstelle wiederherzustellen.
Wenn Sie die Kündigungsfrist vom 30.09. übersehen haben, dann benötigen wir neben der schriftlichen Kündigung auch einen Nachweis über die o.g. Einkünfte, wie bspw. eine Kopie der Gewerbeanmeldung.
Bitte schicken Sie uns eine Nachricht mit entsprechend weiteren Erläuterungen zum Sachverhalt. Wir prüfen es gerne nochmal.
Bitte schicken Sie uns eine Nachricht. Wir prüfen den Sachverhalt gerne.
Der Widerruf der Kündigung ist schriftlich gegenüber der Hauptverwaltung zu erklären. Das heißt, Sie müssen einen schriftlichen Widerruf mit Ihrer Unterschrift an die Hauptverwaltung senden. In dem Schreiben erklären Sie, dass Sie die Kündigung widerrufen möchten. Für eine schnellere Zuordnung bitten wir Sie, dabei Ihren vollständigen Namen, Adresse und Ihre Mitgliedsnummer anzugeben.
In diesem Fall bitten wir Sie Ihre ehemalige Beratungsstelle zu kontaktieren. Ihr:e ehemals zuständige:r Ansprechpartner:in wird Sie wieder als Mitglied aufnehmen. Beim Wiedereintritt in den Verein wird Ihnen die Aufnahmegebühr natürlich erlassen. Sollte Ihre ehemalige Beratungsstelle nicht mehr tätig sein oder Sie nicht mehr in deren Nähe wohnen, können Sie selbstverständlich eine neue Beratungsstelle über unsere PLZ-Suche auswählen.
Haben Sie noch weitere Fragen zur Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein? Die häufigsten Fragen von Mitgliedern haben wir Ihnen in unserem FAQ zur Mitgliedschaft beantwortet.
FAQ zur MitgliedschaftHaben Sie noch Fragen zur Kündigung der Mitgliedschaft oder möchten Sie wieder Mitglied werden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Hauptverwaltung auf. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.
Kontakt zur Hauptverwaltung