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Welche Handwerkerleistungen kann man absetzen?
Für bestimmte Handwerkerleistungen gibt es Steuerermäßigungen, umgangssprachlich ist oftmals die Rede vom Handwerkerbonus. Bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro können Sie 20 % Ihrer Kosten steuerlich berücksichtigen lassen. Das entspricht folglich einer Reduzierung Ihre Steuerlast um maximal 1.200 Euro jährlich.
Das Finanzamt übernimmt jedoch nicht alle Kosten. Lediglich die Kosten für handwerkliche Arbeiten werden steuerlich berücksichtigt, Materialkosten müssen Sie selbst tragen.
Zu den absetzbaren Kosten zählen:
- Personalkosten und Arbeitszeit
- Fahrtkosten
- Maschinenkosten
- Kosten für Verbrauchsmittel
Tipp: Die absetzbaren Kosten sollten auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.
Voraussetzungen
Zusätzlich müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie die Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen dürfen.
- Eigengenutztes Wohngebäude
ebenfalls zulässig: mietfreie Überlassung der Immobilie an das eigene Kind
- kein Neubau
- Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen
- Zahlung per Überweisung, nicht bar
- keine öffentliche Förderung der Maßnahme
Beispiele abzugsfähiger Maßnahmen
Es gibt eine Vielzahl von Anwendungsfällen, die den Steuerabzug zulassen. Hier sind einige der häufigeren Maßnahmen aufgelistet:
- Außenanlage (Zäune, Wege, Mauern, Gartengestaltung)
- Austausch oder Modernisierung (Bad, Küche, Bodenbelägen, Fenstern, Treppen, Türen, etc.)
- Carport- und Terrassenüberdachung
- Dachgeschoss- oder Kellerausbau
- Dachrinnenreinigung
- Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen auf dem Grundstück
- Fahrstuhlkosten
- Pflasterarbeiten
- Pilzbekämpfung
- Reparatur, Pflege und Wartung (Bodenbeläge, Elektrogeräte, Fenster, Türen, Heizung, Pumpen, etc.)
- Schornsteinfeger
- Wärmedämmung
- Wasserschadensanierung
Sonderfall: Energetische Sanierung
Wenn Sie an Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus eine energetische Sanierung vornehmen, gibt es seit 2020 nochmal eine besondere Förderung. In diesem Fall dürfen Sie 20 % der gesamten Aufwendungen inklusive der Materialkosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag der Kosten liegt bei 200.000 Euro, folglich werden Ihnen maximal 40.000 Euro erstattet.
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der energetischen Sanierung nach §35c EStG gefördert:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Bescheinigung des Fachunternehmens und Kosten für den Energieberater
- Begünstigte Umfeldmaßnahmen, wie z. B. Baustelleneinrichtung
Hinweis: Für die Förderung ist kein gesonderter Antrag nötig, sie wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Es ist eine spezielle Bescheinigung des ausführenden Betriebes oder eines Energieberaters nötig.
Auch für die Förderung Ihrer energetischen Sanierung, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eigengenutztes Wohngebäude
- Objekt älter als 10 Jahre
- Beginn und Abschluss der Sanierung zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2029
- Förderfähige Sanierungsmaßnahmen
- Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen
- Vorliegen einer Rechnung, Bescheinigung des Fachunternehmens
Alle wichtigen Infos im Überblick: Merkblatt | Energetische Sanierung (PDF)
Unterschied zu haushaltsnahen Dienstleistungen
Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 % der gezahlten Lohnkosten oder maximal 4.000 Euro von der Steuer absetzen. In der Regel handelt es sich hierbei um Aufgaben, die man auch selbst durchführen könnte, wie beispielsweise Gartenarbeit, Rasenpflege oder der Hausputz.
Infolgedessen gibt es vom Finanzamt keine Vorschriften darüber, wen Sie für diese Arbeiten engagieren dürfen. Es darf sich dabei sogar um eine Privatperson handeln. Handwerkerleistungen hingegen müssen von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden, um bei Ihrer Steuererklärung Beachtung zu finden.
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