Einführung des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 unter Bundeskanzler Helmut Kohl eingeführt. Dass er jedoch komplett in den Aufbau Ost geflossen ist, ist ein Mythos. Das Geld, das durch den Solidaritätszuschlag in den Bundeshaushalt fließt, ist nicht zweckgebunden. ¹
Ursprünglich war der Solidaritätszuschlag auf ein Jahr befristet und dafür gedacht, die Kosten, die Deutschland im zweiten Golfkrieg für seine NATO-Partner übernommen hatte, wieder reinzuholen. Außerdem wurde das Geld auch für die Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa und der neuen Bundesländer genutzt.
Da die Wiedervereinigung mehr Geld als geplant benötigte, wurde der Solidaritätszuschlag ab Mitte der 90er Jahre zu einer Zusatzabgabe zur Finanzierung der deutschen Einheit. Die Höhe des Solidaritätszuschlags fiel in der Vergangenheit unterschiedlich aus, doch seit 1998 lag die Abgabe konstant bei 5,5 Prozent.
Wer muss den Solidaritätszuschlag zahlen?
Grundsätzlich musste bis 2021 jede:r, der oder die in Deutschland arbeitet und Geld verdient, den Solidaritätszuschlag zahlen. Allerdings gab es auch schon vor 2021 einige Ausnahmen. Geringverdiener:innen beispielsweise zahlten keinen oder nur einen reduzierten Solidaritätszuschlag.
Seit 2021 zahlen nur noch Gutverdiener:innen ab einer anfallenden Lohnsteuer von 16.956 Euro im Jahr den Zuschlag. Für Eheleute steigt der Grenzbetrag somit auf 33.912 Euro im Jahr. Allerdings wird auch hier der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe von 5,5 % erhoben, sondern wächst mit steigendem Einkommen. Dies bedeutet, dass seit 2021 nur noch etwa 3,5 Prozent der Steuerzahler:innen einen Solidaritätszuschlag in voller Höhe zahlen. Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags bleibt der Solidaritätszuschlag außerdem weiterhin bestehen. ²