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Lohnsteuerhilfeverein

Das Angebot und die Leistungen der Lohnsteuerhilfe

Als Mitglied im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. steht Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zur Verfügung. Wir erledigen für Sie alles rund um Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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Focus Money Testergebnis 2024 | Fairstes Leistungsangebot | Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Das sind unsere Leistungen als Lohnsteuerhilfeverein

Leistungen Erstellung der Einkommensteuererklärung

Erstellung der  Einkommensteuererklärung

Wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung unter Berücksichtigung der Ihnen zustehenden Steuervorteile.

  • Erfassen aller relevanten Einkünfte, Ausgaben und Steuerabzüge
  • Übermittlung der Steuererklärung ans Finanzamt
Leistungen Vorabberechnung des Steuerergebnisses

Vorabberechnung des Steuerergebnisses 

Wir berechnen vorab die voraussichtliche Steuerrückerstattung oder Steuernachzahlung, damit Sie finanzielle Planungssicherheit haben.

  • Kalkulation Ihrer voraussichtlichen Steuererstattung oder -nachzahlung
  • Identifizierung von steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten
Leistungen Prüfung des Steuerbescheids

Prüfung des Steuerbescheids

Um mögliche Fehler und Einsparungen zu finden, prüfen wir für Sie Ihren Steuerbescheid im Detail.

  • Identifizierung von Abweichungen
  • Beratung zu möglichen Einspruchsverfahren bei Fehlern
Leistungen Einlegung von Einsprüchen

Einlegung von Einsprüchen

Sofern Abweichungen vorhanden sind, legen wir für Sie Einspruch ein.

  • Formulierung und Einreichung des Einspruchs beim Finanzamt
  • Begleitung und Vertretung im Einspruchsverfahren
Leistungen ganzjährliche steuerliche Beratung

Ganzjährliche steuerliche Beratung

Wir stehen Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen zur Seite – das ganze Jahr über.

  • Laufende Unterstützung bei steuerlichen Fragen und Gesetzesänderungen
  • Beratung bei Veränderungen der persönlichen Lebenssituation
Leistungen Individuelle Beratung zur Lohnsteuerklasse

Beratung zur Steuerklassenwahl

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung zur Wahl ihrer optimalen Lohnsteuerklasse.

  • Empfehlung der optimalen Steuerklasse
  • Unterstützung bei der Beantragung und Umstellung der Steuerklasse

Lohnsteuerhilfe passend für Sie

Steuererklärung Studenten:innen

Bereits als Student:in können Sie viele Kosten absetzen und finanziell von einer Steuererklärung profitieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Sparpotentiale während Ihres Studiums und beim Berufseinstieg ideal zu nutzen.

➤ Jetzt mehr erfahren

Steuererklärung für Rentner:innen

Auch als Rentner:in gibt es viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen und Kosten abzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Sie steuerlich optimal aufgestellt sind und Ihren Ruhestand genießen können.

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Lohnsteuerhilfe für Ehepaare und Familien

Ehepaare und Familien können von zahlreichen Steuervorteilen profitieren. Wir beraten Sie individuell, damit wir gemeinsam das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen.

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Steuererklärung Personen mit Behinderung

Personen mit Behinderung haben Anspruch auf spezielle steuerliche Vergünstigungen. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Ihre Rechte kennen und nutzen können.

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Steuererklärung für Grenzgänger:innen

Arbeiten über die Grenze hinweg bringt besondere steuerliche Herausforderungen mit sich. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, damit Sie sowohl im In- als auch im Ausland steuerlich gut aufgestellt sind.

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Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer:innen

Arbeitnehmer können durch eine gut vorbereitete Steuererklärung viel Geld sparen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um alle möglichen Abzüge und Freibeträge zu nutzen.

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Mit Lohnsteuerhilfe entspannen, entschleunigen und entsteuern.

Als Mitglied können Sie Ihre Freizeit und das Leben genießen, während die Berater:innen vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V. für Sie gerne den Rest rund um Steuern & Co. übernehmen. Wir holen Ihr zu viel gezahltes Geld vom Finanzamt zurück.

Im bundesweit tätigen Verein für Lohnsteuerhilfe finden Arbeitnehmer:innen, Beamte:innen, Studenten:innen, Auszubildende, Pensionäre:innen, Rentner:innen und Unterhaltsempfänger:innen mehr als eine preiswerte Alternative für steuerliche Beratung.

Mit kompetenter Beratung und kundenfreundlichem Service nehmen wir uns gerne allen Aufgaben rund um Steuern und Steuererklärung an und bieten Ihnen günstige Lohnsteuerhilfe von echten Steuerexperten:innen. Nutzen auch Sie unser Angebot!

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FAQ - Häufige Fragen zur Lohnsteuerhilfe

Die fünf wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. haben wir Ihnen hier zusammengestellt und beantwortet.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unserem ausführlichen FAQ zur Mitgliedschaft.

Wie läuft eine Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein ab?

In der Regel kommen Sie zum Beratungstermin vor Ort und bringen Ihre Unterlagen mit. Sofern Sie noch kein Mitglied sind, werden alle Kontaktdaten zu Ihrer Person erfragt und erfasst. Ihr:e Berater:in wird Ihnen die Leistungsmerkmale und die Kosten einer Mitgliedschaft transparent erläutern.

Nach Unterzeichnung der Mitgliedsdokumente kann die Beratung starten. Es werden alle wichtigen Steuerdaten anhand unseres Beratungsprotokolls von Ihnen abgefragt und Ihre mitgebrachten Unterlagen entgegengenommen. Nach Erfassung aller relevanten Daten, werden noch fehlende Belege für Sie notiert, welche Sie nach dem Beratungsgespräch nachreichen können.

Sofern Sie alle wichtigen Belege und Informationen Ihrer Beratungsstelle zur Verfügung gestellt haben, wird Ihr:e persönliche:r Ansprechpartner:in mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beginnen, diese fertigstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Eine Kopie der Steuererklärung wird Ihnen selbstverständlich ausgehändigt.

Tipp: Unsere Beratungsstellen bieten auch die Online-Beratung an. Das heißt, es ist kein persönlicher Termin vor Ort nötig. Sie können also alles bequem von zu Hause aus erledigen. Die Unterlagen können Sie per Post, E-Mail oder über die Steuer-App „ALH Postbox“ an Ihre Beratungsstelle senden. Die Beratung findet dann per Telefon oder online statt. Kontaktieren Sie einfach Ihre Beratungsstelle, ob eine Online-Beratung möglich ist.

Wer kann Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden?

Im Grunde jede:r, die oder der Arbeitnehmer:in, Rentner:in, Pensionär:in oder auch Student:in ist und ausschließlich nichtselbständige Einkünfte bezieht.

Unsere Beratungsbefugnis ist im § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt, dieser besagt außerdem, dass die sonstigen Einnahmen wie z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte, die Grenzen von 18.000 Euro für Ledige und 36.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigen dürfen. Außerdem ist uns untersagt Sie zu beraten, wenn Sie z. B. gewerbliche Einkünfte haben.

Mehr Informationen zur Beratungsbefugnis finden Sie hier.

Ist eine Datenübernahme von meinem bisherigen Lohnsteuerhilfeverein möglich?

Ja, wenn Sie von unserem Partnerverein Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. zu unserem Verein wechseln. Dann können Sie als Mitglied die Übertragung der Daten beantragen.

Wenn Sie innerhalb des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. die Beratungsstelle wechseln, werden automatisch die Daten und die Mitgliederakte von der neuen Beratungsstelle übernommen. Bitte informieren Sie daher Ihre neue Beratungsstelle, wenn Sie bereits bei einem Lohnsteuerhilfeverein waren.

Sollten Sie von einem anderen Lohnsteuerhilfeverein zu uns wechseln, raten wir Ihnen entsprechend notwendige Unterlagen der Vorjahre von Ihrem:r bisherigen Berater.in selbst anzufordern bzw. sollten Sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bereits eine Kopie der Steuererklärung erhalten haben.

Kann die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, den jährlichen Mitgliedsbeitrag können Sie als Werbungskosten bei der Steuererklärung absetzen. Bis zu einer Höhe von 100 Euro als Mischkosten und dank einer Vereinfachungsregelung der Finanzämter auch die Hälfte der tatsächlichen Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein. Somit können Sie bei einem Beitrag über 200 Euro 50 % des Mitgliedsbeitrags absetzen.

Was kostet die Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein?

Beim Eintritt in den Verein ist zunächst eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro fällig, danach ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt gemäß unserer aktuellen Beitragsordnung zwischen 52 Euro und 375 Euro pro Jahr und richtet sich nach einer sozialen Staffelung, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag auf die nächsthöhere Stufe. Mithilfe des Beitragsrechners können Sie Ihren individuellen Jahresbeitrag schon im Voraus abschätzen.

Ähnlich einem Sportverein, ist auch beim Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dank dieses Beitrags können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit des Beitrags im Lohnsteuerhilfeverein ist unabhängig von der Nutzung der gebotenen Leistungen. Der Mitgliedsbeitrag ist also auch fällig, wenn Sie sich nicht beraten lassen.

Mehr zu den Kosten

Noch Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen zu den Leistungen unseres Lohnsteuerhilfevereins.

Wir erklären Ihnen ausführlich, welche Leistungen unser Angebot für Sie bereithält und welche Kosten auf Sie zukommen.

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