Tipp: In einigen Situationen können Sie wählen, ob Sie Ihre Ausgaben als allgemeine oder besondere außergewöhnliche Belastung berücksichtigen möchten. Stellen dazu am besten Ihre tatsächlichen Ausgaben unter Anrechnung der zumutbaren Belastungsgrenze dem Pausch- oder Höchstbetrag gegenüber.
Was sehen Sie hier?
In der Tabelle werden die allgemeinen und die besonderen außergewöhnlichen Belastungen miteinander verglichen. Allgemeine außergewöhnliche Belastungen können in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden, wenn die Ausgaben zwangsläufig und notwendig waren. Es wird allerdings eine zumutbare Belastung angerechnet.
Besondere außergewöhnliche Belastungen können nur für gesetzlich bestimmte Lebenssituationen und begrenzt bis zum festgelegten Pausch- oder Höchstbetrag angesetzt werden. In diesem Fall gibt es allerdings keine Belastungsgrenze.
Welche außergewöhnlichen Belastungen kann ich absetzen?
In vielen verschiedenen Lebenssituationen können Sie außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Die häufigsten Fälle haben wir Ihnen hier aufgelistet.
Krankheitskosten
Leider übernehmen die Krankenkassen in manchen Fällen die Behandlungskosten gar nicht oder nur teilweise, sodass man als Patient:in selbst für die Kosten aufkommen muss. Wird Ihnen die medizinische Notwendigkeit jedoch durch ein ärztliches Attest oder eine Verordnung bestätigt, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Beispiele hierfür sind unter anderem:
- Aufwendungen für Allgemein- und Fachärzte:innen
- Aufwendungen für Therapien bei Heilpraktiker:innen, Physio- und Psychotherapeuten:innen
- Kosten für verordnete Arzneimittel
- Genesungskosten bei Suchterkrankungen
- Kosten für medizinische Hilfsmittel im engeren Sinn (Rollstuhl, Brille, Hörgerät, Prothese, usw.)
- krankheitsbedingte Fahrtkosten
Detailliertere Informationen zum Thema Krankheitskosten finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Wie kann ich Krankheitskosten von der Steuer absetzen?“
Pflegekosten
Bei der Betrachtung der Pflegekosten muss zuerst die Frage geklärt werden, ob man für die eigenen Pflegekosten aufkommt oder für die Kosten von Angehörigen.
Selbstgetragene Pflegekosten, beispielsweise für Ihre Heimunterbringung oder die häusliche Pflege, können Sie als außergewöhnliche Belastungen von Ihrer Steuer absetzen. Das gilt ebenfalls, wenn die Kosten Ihrem:r Ehepartner:in entstanden sind.
Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Informieren Sie sich darüber in unserem Blogbeitrag: „Eigene Pflegekosten – Was gibt es steuerlich zu beachten?“
Achtung: Sie können entweder Ihre tatsächlichen Kosten als allgemeine außergewöhnliche Belastungen absetzen oder Sie machen Ihren Grad der Behinderung geltend und beziehen den Behinderten-Pauschbetrag. Beides zusammen ist nicht möglich.
Tragen Sie die Pflegekosten für Ihre:n Angehörige:n können Sie diese ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das gilt beispielsweise für die Heimunterbringung und Verpflegung Ihrer Angehörigen, für Fahrtkosten zum Arzttermin und weitere Kosten.
Auch für diesen Fall haben wir einen ausführlichen Blogbeitrag mit allen Voraussetzungen und weiteren wichtigen Informationen: „Welche Pflegekosten können Angehörige von der Steuer absetzen?“
Bestattungskosten
Ist eine:r Ihrer Angehörigen verstorben und Sie tragen die Bestattungskosten, können Sie die Kosten im direkten Zusammenhang mit der Bestattung steuerlich geltend machen. Darunter fallen folgende Ausgaben:
- Grabstätte
- Sarg
- Blumenschmuck und Kränze
- Todesanzeigen
Achtung: Sie können nur diejenigen Kosten ansetzen, die den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen, wie beispielsweise die Zahlungen einer Sterbegeldversicherung, übersteigen.
Wiederbeschaffungskosten nach Unwetter oder Brand
Zu den unvorhersehbaren und unabwendbare Ereignissen zählen ebenfalls Hochwasser, Stürme oder auch ein Brand, bei denen existentielle Gegenstände wie Hausrat und Kleidung zerstört werden. Die Aufräumarbeiten und Wiederbeschaffung dieser Gegenstände können Sie als außergewöhnliche Belastung von Ihrer Steuer absetzen.
Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass Sie keinerlei Ersatzansprüche gegenüber Dritten haben. Wenn beispielsweise Ihre Elementarversicherung den Schaden übernimmt, können Sie Ihre Kosten nicht geltend machen. Außerdem darf der Wert Ihrer Ersatzanschaffung den Wert des ersetzten Gegenstandes nicht übersteigen.
Achtung: Diese Regelung bezieht sich nicht auf den Schaden allein, es müssen tatsächlich finanzielle Ausgaben anfallen, um diese anschließend steuerlich berücksichtigen zu lassen.
Im folgenden Blogbeitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema: „Sind Unwetter- und Hochwasserschäden steuerlich absetzbar?“
Welche Kosten muss ich selbst tragen?
Leider lassen sich die Kosten nicht im Ganzen absetzen. Erst wenn Ihre Aufwendungen die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze übersteigen, werden sie steuerlich relevant. Die Höhe dieser Grenze wird individuell ermittelt, sie liegt zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte und ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Einkommen
- Familienstand
- Anzahl der Kinder mit Anspruch auf Kindergeld