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Wann muss ich mit Strafen vom Finanzamt rechnen?
Als Arbeitnehmer:in können Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind, Sie beim Lohnsteuerabzug Freibeträge in Anspruch genommen haben oder Lohnersatzleistungen in Höhe von über 410 Euro bezogen haben.
In diesen und weiteren Fällen ist die Abgabe der Steuererklärung obligatorisch. Die Abgabefrist läuft bis zum 31.07. des nachfolgenden Jahres, Sie haben also über ein halbes Jahr Zeit, Ihre Unterlagen zu sammeln und Ihre Steuererklärung abzugeben.
Besonderheit Steuererklärung 2023: Wegen der Coronapandemie wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 verlängert. Der Stichtag ist nun der 02.09.2024.
Können Sie diese Frist nicht einhalten, müssen Sie mit Strafen vom Finanzamt rechnen. Dabei stehen den Finanzbeamten:innen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die nach Schwere und Ermessen eingesetzt werden. In unserem Blogbeitrag „Bis wann muss die Abgabe der Steuererklärung erfolgen?“ können Sie alle Infos zu den Abgabefristen nachlesen.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
Wenn Sie die Abgabefrist verpasst haben, müssen Sie zuerst mit einem Verspätungszuschlag rechnen, dabei ist es auch unerheblich welches Ergebnis Sie bei Ihrer Steuererklärung erwarten. Der Verspätungszuschlag würde gegebenenfalls auf Ihrem Steuerbescheid direkt mit Ihrer Steuerschuld bzw. Ihrer Steuererstattung verrechnet.
Es liegt allerdings im Ermessen des:r Finanzbeamten:in, ob der Zuschlag für Sie fällig wird oder nicht. Mit ein bisschen Glück drückt der oder die zuständige Sachbearbeiter:in ein Auge zu und lässt Sie mit der verspäteten Abgabe durchkommen.
Sie sollten sich jedoch keinesfalls darauf verlassen, da es schnell sehr teuer für Sie werden kann. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge), mindestens aber 25 Euro pro Monat. Das kann sich sehr schnell zu einer beträchtlichen Summe aufsummieren, denn der Verspätungszuschlag wird erst bei einer Summe von maximal 25.000 Euro gedeckelt.
Achtung: Haben Sie Ihre Steuererklärung auch 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungsjahres, also spätestens am letzten Februartag des übernächsten Jahres nicht abgegeben, wird der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt. Die Finanzbeamten:innen haben in diesem Fall auch keinen Ermessensspielraum mehr zur Verfügung.
Weitere Maßnahmen der Finanzämter
Zeigt der Verspätungszuschlag noch keine Wirkung bei den Steuerzahler:innen, können die Finanzämter noch weitere Maßnahmen ergreifen. Wenn Sie die Abgabefrist verpasst haben und anschließende schriftliche Anforderungen des Finanzamtes ignorieren, kann eine schriftliche Zwangsgeldanforderung folgen.
In dem Schreiben wird Ihnen eine letzte Frist zur Abgabe der Steuererklärung gesetzt, die Sie auch unbedingt einhalten sollten. Andernfalls wird das Zwangsgeld festgesetzt. Die Höhe dieser Strafzahlung liegt im Ermessensspielraum der Finanzbeamten:innen und kann bis maximal 25.000 Euro erreichen. Wird die festgelegte Summer als „uneinbringlich“ eingestuft, droht sogar die Ersatzzwangshaft.
Wenn alle Aufforderungen ignoriert werden, bleibt als letztes Mittel der Finanzämter die Steuerschätzung. Hierbei wird die Bemessungsgrundlage der Steuerpflichtigen vom zuständigen Finanzamt geschätzt und anschließend ein entsprechender Steuerbescheid erlassen. Die Schätzung soll möglichst realistisch ausfallen, weshalb alte Steuerbescheide zu Hilfe genommen werden.
Achtung: Das hört sich zunächst zwar nach einer bequemen Lösung an, um sich ein wenig Arbeit zu sparen, die Schätzung entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben oder fehlende Angaben nachzureichen. Außerdem wächst währenddessen auch die Höhe Ihres Verspätungszuschlages monatlich weiter.
3 Tipps, um die Strafen zu umgehen
Keine Sorge, wir verraten Ihnen nun drei Möglichkeiten, wie Sie den Verspätungszuschlag gleich von Anfang an vermeiden können und auch mit keinen anderen Strafen rechnen müssen.
Fristverlängerung
Sofern absehbar ist, dass Sie die Abgabefrist nicht einhalten können, sollten Sie einen Antrag auf Fristverlängerung ans Finanzamt senden. In § 109 AO ist festgelegt, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden kann. Sie können dem:r Bearbeiter:in mitteilen, dass Sie davon ausgehen, dass dem Antrag stattgegeben wird, wenn Sie nichts Gegenteiliges hören. Der oder die Bearbeiter:in stimmt dem Antrag dann zu, indem er oder sie nicht reagiert. Wenn Sie allerdings eine Mahnung des Finanzamts bekommen, sollten Sie diese unbedingt beachten.
Hier können Sie sich unser kostenloses Musterschreiben herunterladen.
Download: Musterschreiben | Antrag auf Fristverlängerung (Word)
Leider müssen wir hier hinzufügen, dass die Verlängerungsanträge nicht mehr ganz so oft genehmigt werden wie früher. Mittlerweile wird die Verlängerung nur noch in Ausnahmefällen gestattet, wenn Sie Ihre Abgabefrist ohne eigenes Verschulden versäumen. Also beispielsweise wegen einer plötzlichen und schweren Krankheit.
Abgabe einer unvollständigen Steuererklärung
Falls Sie keine Fristverlängerung mehr erhalten, können Sie zur Vermeidung eines Verspätungszuschlags auch eine zunächst unvollständige Einkommensteuererklärung abgeben. Zumindest der vierseitige Mantelbogen und die Anlage N für Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit sollten Sie jedoch ausfüllen.
Teilen Sie dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung mit, dass Sie die fehlenden Angaben und Unterlagen bis zu einem bestimmten Termin nachreichen werden. Halten Sie diesen Termin anschließend auch unbedingt ein.
Steuerliche Vertretung
Am sichersten können Sie Verspätungszuschläge und andere Strafen jedoch vermeiden, indem Sie sich eine steuerliche Vertretung suchen. Dabei handelt es sich beispielsweise um eine:n Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Ein Vorteil ist natürlich, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht selbst erstellen und abgeben müssen. Dank Ihrer steuerlichen Vertretung verlängert sich Ihre Abgabefrist auch noch automatisch um einige Monate. Sie haben nun vom Steuerjahr aus bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres Zeit, Ihre Steuererklärung bearbeiten zu lassen.
Ausnahme Steuererklärung 2023: Auch die Abgabefrist mit steuerlicher Vertretung wurde nach hinten verschoben. Der Stichtag ist nun der 02.06.2025.
Bitte planen Sie jedoch auch für Ihre:n Beratungsstellenleiter:in eine adäquate Beratungszeit ein und vereinbaren Sie bereits frühzeitig einen Termin. Falls die Zeit schon etwas drängt, raten wir Ihnen, gleich alle nötigen Unterlagen zum Termin mitzubringen.
Nutzen Sie unsere praktische Steuer-Checkliste, um nichts zu vergessen:
Download: Checkliste | Steuererklärung (PDF)
FAQs zur verspäteten Abgabe von Steuererklärungen