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Lottogewinn versteuern? Ihre Glückssträhne bleibt bestehen!

Lottogewinn versteuern? Ihre Glückssträhne bleibt bestehen!

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Da ein Lottogewinn Glückssache ist und deshalb nicht unter eine der sieben Einkunftsarten des Einkommenssteuergesetzes fällt, ist er in Deutschland steuerfrei und Ihre Glückssträhne bleibt weiterhin bestehen. Durch die Lotteriesteuer profitiert das Finanzamt indirekt jedoch trotzdem und auch nach Ihrem Gewinn gibt es einiges zu beachten – Was, erfahren Sie hier.

Lottogewinn versteuern - Das Wichtigste in Kürze

  • in Deutschland keine Steuer auf die Gewinne selbst
  • Lotteriesteuer: 16,66 % des Bruttopreises aller Lose für Lotterien
  • 25 % Abgeltungssteuer auf Zinsen der Gewinne
  • bis zu 1.000 Euro (Stand 2024) pro Jahr dank Sparerfreibetrag steuerfrei
  • teilweise Steuern bei ausländischen Lottogewinnen
  • Schenkungssteuer beim Verschenken von Lottogewinnen fällig, Höhe des Freibetrags je nach Grad der Verwandtschaft
  • unterschiedliche Regelungen für andere Gewinne

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Inhaltsverzeichnis


Was ist die Lotteriesteuer?

Keine Sorge, die Lotteriesteuer bezieht sich nicht auf Ihre Gewinnsumme. Die Lotterien in Deutschland unterliegen selbst der Lotteriesteuer und müssen 16,66 % des Bruttopreises aller Lose an den Fiskus abtreten.

Indirekt zahlen Sie die Steuer also bereits beim Kauf Ihrer Lotterielose. Um genau zu sein, zahlen Sie pro ausgegebenem Euro 16,66 Cent an den Staat.

Zinsen auf Lottogewinn und Steuer

Obwohl Ihr Lottogewinn selbst nicht mit Steuern belastet wird, sieht es bei den Zinsen, die Sie mit dem gewonnenen Geld erwirtschaften, anders aus. Die Zinsen fallen in den Bereich der Kapitalerträge und auf diese Erträge wird eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig. Betragen die Zinsen allerdings weniger als 1.000 Euro (Stand 2024) im Jahr, bleiben sie durch den Sparerfreibetrag oder auch Sparerpauschbetrag steuerfrei.

Erfreulich: Ihnen steht auch in diesem Fall der Sparerfreibetrag zur Verfügung. Zinserträge unter 1.000 Euro (Stand 2024) pro Jahr bleiben also weiterhin steuerfrei.

Ausländischer Lottogewinn und Steuer

Bei ausländischen Lottogewinnen müssen Sie beachten, dass über die Steuerabgaben immer der Staat entscheidet, in dem die Lotterie ansässig ist. In Österreich, Belgien und Großbritannien werden beispielsweise, wie in Deutschland auch, keine Steuern auf Lottogewinne erhoben.

Beachten Sie, dass Ihre Gewinne in diesen Ländern schon versteuert werden:

  • Spanien: 20 % Steuern auf Gewinne über 40.000 Euro
  • Portugal: 20 % Steuern auf Gewinne über 5.000 Euro
  • Schweiz: 35 % Steuern auf Gewinne über 1000 Schweizer Franken
  • USA: 30 % Steuern für Ausländer auf Gewinne über 5.000 US-Dollar + individueller Steuersatz des jeweiligen Bundesstaates

Steuerliche Regelung bei anderen Gewinnen

Neben dem klassischen Lottoschein aus der Lotterie gibt es mit ein wenig Glück natürlich auch viele andere Möglichkeiten, um tolle Gewinne zu erhalten. Die steuerlichen Regelungen sind jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich, weshalb wir diese hier kurz und knapp für Sie auflisten:

Lottogewinn in einer Tippgemeinschaft

Auch eine Tippgemeinschaft kann einen Lottogewinn problemlos steuerfrei unter sich aufteilen. Allerdings müssen Sie dafür im Voraus schon einiges beachten. Der Gewinn ist grundsätzlich nämlich nur für denjenigen steuerfrei, der den Lottoschein abgibt. Bei allen anderen Mitgliedern der Tippgemeinschaft handelt es sich nach der Aufteilung des Gewinns um eine Schenkung, die sehr wohl versteuert werden muss. Dementsprechend ist es für alle Beteiligten wichtig, dass die Tippgemeinschaft in irgendeiner Weise nachweisbar ist.

Tipp: Setzten Sie zu Beginn einen schriftlichen Vertrag auf, sodass niemand der Gemeinschaft seinen Gewinn versteuern muss.

Casino-Gewinn

Egal ob in einem Casino vor Ort oder im Online-Casino: Entscheidend ist wie auch beim Lotto das richtige Quäntchen Glück. Demzufolge gelten für Casino-Gewinne die gleichen Regeln wie in der Lotterie und Ihr Gewinn wird nicht versteuert. Die Höhe des Gewinns spielt ebenfalls keine Rolle.

Achtung: Werden Sie vom Finanzamt als Berufsspieler eingestuft, kann im Nachhinein Einkommenssteuer auf die Gewinne erhoben werden. Dies ist der Fall, wenn Ihre Gewinne regelmäßig Ihr Gehalt übersteigen.

Monatliche Sofortrente

Bei der Besteuerung einer gewonnenen monatlichen Sofortrente handelt es sich um einen speziellen Sonderfall. Dementsprechend wird dieser Fall auch immer noch diskutiert und im Einzelfall kann diese Art des Gewinns vom Finanzamt als steuerpflichtig eingestuft werden.

Nehmen Sie bei einem solchen Gewinn am besten Kontakt zu Ihrem Finanzamt auf, um zu klären, ob eine Sofortrente bei Ihnen vor Ort versteuert wird.

Gewinne aus Fernsehshows

Gewinne aus einer Fernsehshow müssen Sie als sonstige Einkünfte versteuern, außer die Gewinne betragen weniger als 256 Euro im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer Fernsehshow ist eine vertraglich vereinbarte Leistung und das Preisgeld gilt deshalb als Entgelt für Ihre Leistung. Ausgenommen davon sind Shows, bei denen der Gewinn eher auf Glück oder Zufall beruht.

Schenkungssteuer beim Verschenken von Gewinnen

Wenn Sie einen Teil Ihres Gewinns an Familienmitglieder verschenken möchten, dann wird ab einem bestimmten Freibetrag eine Schenkungssteuer fällig. Darunter bleibt die Schenkung steuerfrei. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach der Höhe der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad zum jeweiligen Familienmitglied:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: bis zu 500.000 Euro
  • Kinder: bis zu 400.000 Euro
  • Enkel (deren Eltern verstorben sind): bis zu 400.000 Euro
  • Enkel (deren Eltern noch leben): bis zu 200.000 Euro
  • Weitere Verwandte wie Geschwister, Eltern, Großeltern, Nichten oder Neffen: bis zu 20.000 Euro

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Beitragsbild © Przemyslaw Koch – stock.adobe.com

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.