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Ferienjobs und Steuer – Was muss ich beachten?

Ferienjobs und Steuer – Was muss ich beachten?

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Damit Schüler:innen oder Studenten:innen finanziell das meiste aus ihrem Ferienjob herausholen können, dürfen sie das Thema Steuern nicht vernachlässigen. Hier gibt es alle steuerlichen Infos und ein paar zusätzliche Steuer-Tipps. So wird das Konto in den Ferien wieder aufgefüllt.

Ferienjobs - Das Wichtigste in Kürze

  • Einhaltung der Vorschriften und Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes
  • Minijob = geringfügige Beschäftigung
    • 538 Euro pro Monat (ab 2024)
    • in der Regel kein Lohnsteuerabzug
    • nicht sozialversicherungspflichtig
    • keine Steuererklärung
  • Verdienst über 538 Euro und zeitliche Befristung (70 Tage / 3 Monate pro Jahr)
    • automatischer Lohnsteuerabzug
    • nicht sozialversicherungspflichtig
  • Verdienst über 538 Euro ohne zeitliche Befristung
    • automatischer Lohnsteuerabzug
    • Sozialversicherungspflicht
  • steuerfreie Einnahmen in Höhe des Grundfreibetrags von 11.784 Euro
  • Rückerstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer mit der Steuererklärung

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Inhaltsverzeichnis


Wie bleibt mein Ferienjob steuerfrei?

Auch bei Ferienjobs steht Ihnen als Schüler:in oder Student:in der sogenannte Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 Euro (im Jahr 2024) zu. Bis zu diesem Betrag bleiben Ihre Einnahmen komplett steuerfrei. Wenn also bei Ihrem Ferienjobs Lohnsteuer einbehalten wurde, können Sie diese ganz einfach mit Ihrer Steuererklärung wieder zurückholen.

Viele Ferienjobs werden nur wochenweise ausgeübt, weshalb das Jahresgehalt in der Regel unter 11.784 Euro liegt. In diesem Fall erhalten Sie mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung die gezahlte Lohnsteuer in voller Höhe wieder zurück.

Achtung: Erhalten Sie außerdem BAföG, sollten Sie die Grenze von 538 Euro nicht überschreiten. Ansonsten könnte Ihr Gehalt angerechnet werden und sich dadurch Ihr BAföG verringern.

Minijob neben Schule oder Studium

Arbeiten Sie parallel zur Schule oder zum Studium für einige Stunden, handelt es sich hierbei oftmals um einen Minijob. Ein Minijob ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung, die ein Gehalt von 538 Euro pro Monat nicht überschreitet und sozialversicherungsfrei bleibt.

Die Einnahme-Grenze für Minijobber:innen wurde in den vergangenen Jahren mehrmals erhöht:

  • 450 Euro bis 30.09.2022
  • 520 Euro ab 01.10.2022
  • 538 Euro ab 01.01.2024
  • Geplant: 556 Euro ab 01.01.2025

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass Minijobs immer steuerfrei bleiben, was nicht der Fall ist. Für Minijobber:innen besteht jedoch eine Sonderregelung und sie können ihre Einnahmen mit einer Pauschalsteuer von 2 % versteuern . In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer, wodurch das Gehalt für die Angestellten effektiv steuerfrei bleibt.

Tipp: Weitere Infos und Steuer-Tipps zur Besteuerung von Minijobs finden Sie hier: „Minijob Grenze: Ihr Gehalt steigt weiter!“

Muss ich bei einem Minijob Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Sind die Voraussetzungen eines Minijobs erfüllt und lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, zahlen Sie selbst keine Sozialversicherungsbeiträge.

Ihrem Arbeitgeber müssen Sie bestimmte Daten, wie Ihren Namen und Anschrift oder Ihre Sozialversicherungsnummer trotzdem mitteilen. Dieser meldet Sie dann bei der Minijob-Zentrale an und entrichtet die pauschalen Abgaben, wie z. B. für Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung und Umlagen.

Hinweis: Wenn Sie bei einem Ihrer Elternteile in der Familien-Krankenversicherung mitversichert sind, gilt für Sie die Gehaltsgrenze von 455 Euro pro Monat. Kommen Sie über diese Grenze, müssen Sie sich selbst versichern.

Wann muss ich Steuern bei meinem Ferienjob zahlen?

Überschreiten Sie die Minijob-Grenzen, gilt Ihr Job als steuer- und sozialversicherungspflichtig und Ihnen werden automatisch Lohnsteuer und verschiedene Sozialleistungen von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.

Informieren Sie sich gleich hier, um welche Abzüge es sich handelt: „Was geht eigentlich alles vom Bruttogehalt ab?“

Geheimtipp: Kurzfristige Beschäftigung in den Ferien

Ferienjobs mit einem Verdienst von über 538 Euro gelten auch dann als kurzfristige Beschäftigung, wenn der Ferienjob von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt wird. Innerhalb dieses Zeitraums bleiben die Einnahmen sozialversicherungsfrei.

Achtung: Lohnsteuer fällt trotzdem an, Sie erhalten diese aber mit Ihrer Steuererklärung zurück.

Mehr Infos zur kurzfristigen Beschäftigung erhalten Sie hier: „Geheimtipp: Kurzfristige Beschäftigung bei Aushilfstätigkeiten“

Besonderheiten und rechtliche Vorgaben für Ferienjobs

Bei den Schülern:innen sind die Vorschriften und Altersgrenzen des Jungendschutzgesetzes einzuhalten:

Altersgrenzen Ferienjobs

Kinder und Jugendliche dürfen außerdem nur eingeschränkt und mit altersentsprechenden Tätigkeiten beschäftigt werden.

Bei Studenten:innen ist es nur folgerichtig, dass studienbegleitende Pflicht-Praktika unabhängig von den Arbeitszeiten sozialversicherungsfrei sind – nur die studentische Krankenversicherung ist weiter zu entrichten.

Hat ein Ferienjobs Auswirkungen auf das Kindergeld?

Erfreulich für die Eltern: Auf das Kindergeld hat ein Ferienjob keinen Einfluss mehr, dieses wird weitergezahlt. Sofern allerdings bereits eine abgeschlossene Erstausbildung vorliegt und weiter gelernt wird, darf der Ferienjob 20 Wochenstunden – jedenfalls langfristig – nicht überschreiten.


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Quellenangaben:

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.