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Wie bleibt mein Ferienjob steuerfrei?
Auch bei Ferienjobs steht Ihnen als Schüler:in oder Student:in der sogenannte Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 Euro (im Jahr 2024) zu. Bis zu diesem Betrag bleiben Ihre Einnahmen komplett steuerfrei. Wenn also bei Ihrem Ferienjobs Lohnsteuer einbehalten wurde, können Sie diese ganz einfach mit Ihrer Steuererklärung wieder zurückholen.
Viele Ferienjobs werden nur wochenweise ausgeübt, weshalb das Jahresgehalt in der Regel unter 11.784 Euro liegt. In diesem Fall erhalten Sie mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung die gezahlte Lohnsteuer in voller Höhe wieder zurück.
Achtung: Erhalten Sie außerdem BAföG, sollten Sie die Grenze von 538 Euro nicht überschreiten. Ansonsten könnte Ihr Gehalt angerechnet werden und sich dadurch Ihr BAföG verringern.
Minijob neben Schule oder Studium
Arbeiten Sie parallel zur Schule oder zum Studium für einige Stunden, handelt es sich hierbei oftmals um einen Minijob. Ein Minijob ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung, die ein Gehalt von 538 Euro pro Monat nicht überschreitet und sozialversicherungsfrei bleibt.
Die Einnahme-Grenze für Minijobber:innen wurde in den vergangenen Jahren mehrmals erhöht:
- 450 Euro bis 30.09.2022
- 520 Euro ab 01.10.2022
- 538 Euro ab 01.01.2024
- Geplant: 556 Euro ab 01.01.2025
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass Minijobs immer steuerfrei bleiben, was nicht der Fall ist. Für Minijobber:innen besteht jedoch eine Sonderregelung und sie können ihre Einnahmen mit einer Pauschalsteuer von 2 % versteuern . In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer, wodurch das Gehalt für die Angestellten effektiv steuerfrei bleibt.
Tipp: Weitere Infos und Steuer-Tipps zur Besteuerung von Minijobs finden Sie hier: „Minijob Grenze: Ihr Gehalt steigt weiter!“
Muss ich bei einem Minijob Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Sind die Voraussetzungen eines Minijobs erfüllt und lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, zahlen Sie selbst keine Sozialversicherungsbeiträge.
Ihrem Arbeitgeber müssen Sie bestimmte Daten, wie Ihren Namen und Anschrift oder Ihre Sozialversicherungsnummer trotzdem mitteilen. Dieser meldet Sie dann bei der Minijob-Zentrale an und entrichtet die pauschalen Abgaben, wie z. B. für Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung und Umlagen.
Hinweis: Wenn Sie bei einem Ihrer Elternteile in der Familien-Krankenversicherung mitversichert sind, gilt für Sie die Gehaltsgrenze von 455 Euro pro Monat. Kommen Sie über diese Grenze, müssen Sie sich selbst versichern.
Wann muss ich Steuern bei meinem Ferienjob zahlen?
Überschreiten Sie die Minijob-Grenzen, gilt Ihr Job als steuer- und sozialversicherungspflichtig und Ihnen werden automatisch Lohnsteuer und verschiedene Sozialleistungen von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Informieren Sie sich gleich hier, um welche Abzüge es sich handelt: „Was geht eigentlich alles vom Bruttogehalt ab?“
Geheimtipp: Kurzfristige Beschäftigung in den Ferien
Ferienjobs mit einem Verdienst von über 538 Euro gelten auch dann als kurzfristige Beschäftigung, wenn der Ferienjob von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt wird. Innerhalb dieses Zeitraums bleiben die Einnahmen sozialversicherungsfrei.
Achtung: Lohnsteuer fällt trotzdem an, Sie erhalten diese aber mit Ihrer Steuererklärung zurück.
Mehr Infos zur kurzfristigen Beschäftigung erhalten Sie hier: „Geheimtipp: Kurzfristige Beschäftigung bei Aushilfstätigkeiten“
Besonderheiten und rechtliche Vorgaben für Ferienjobs
Bei den Schülern:innen sind die Vorschriften und Altersgrenzen des Jungendschutzgesetzes einzuhalten: