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Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen wollen und aus diesem Grund weniger arbeiten, haben einen Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld gleicht den Einkommenswegfall des betreuenden Elternteils nach der Geburt zum Teil aus.
Es gab mehrere Anpassungen des Elterngeldes, hier werden die aktuellsten Regelungen für Geburten ab dem 01.09.2021 erläutert.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Kind wird selbst betreut und erzogen
- Kind lebt im eigenen Haushalt
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Stunden pro Woche)
- Einkommensgrenze im Jahr vor der Geburt wurde nicht überschritten (sehr hohe Grenze – spielt in den meisten Fällen keine Rolle)
Als betreuender Elternteil können Sie das Elterngeld entweder alleine beantragen oder sich mit Ihrem:r Partner:in abwechseln und die Zahlungen aufteilen.
Hinweis: Sie müssen Ihr Studium oder Ihre Ausbildung nicht unterbrechen, um Anspruch auf Elterngeld zu erhalten.
Beantragung des Elterngeldes
Die Beantragung des Elterngeldes ist frühestens ab dem Zeitpunkt der Geburt möglich und rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragsstellung. Demzufolge sollten Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt stellen.
Den Antrag müssen Sie bei Ihrer Elterngeldstelle stellen, hier erhalten Sie außerdem eine ausführliche Beratung. Die zuständige Elterngeldstelle für Ihren Wohnort finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
In den meisten Bundesländern können Sie das Elterngeld mittlerweile auch online über die Plattform Elterngeld Digital beantragen. Unabhängig davon nutzen diese Bundesländer eigene Angebote:
Als Arbeitnehmer:in benötigen Sie zur Beantragung des Elterngeldes folgende Nachweise:
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Nachweise über das bisherige Einkommen
- als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt
- als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt
- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Höhe und Dauer der Zahlungen
Als Basis für die Berechnung dient das durchschnittliche Einkommen im Jahr vor der Geburt. Die Zahlungen sollen es Müttern und Vätern ermöglichen, für einen bestimmten Zeitraum auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten oder diese zu verringern.
Die genaue Höhe und Dauer der Zahlungen sind unter anderem abhängig davon, welche Elterngeld-Variante Sie wählen. Es stehen folgende Optionen zur Auswahl, die auch kombiniert werden können:
- Basiselterngeld: 300 – 1.800 Euro monatlich für 12 – 14 Monate
- ElterngeldPlus: 150 – 900 Euro monatlich für 24 Monate
- Partnerschaftsbonus: bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten
Hinweis: Als Alleinerziehende:r erhalten Sie das Basiselterngeld automatisch für 14 Monate. Außerdem erhalten Sie ebenfalls den Partnerschaftsbonus, wenn Sie die Voraussetzungen alleine erfüllen.
Die Elterngeld-Monate können Sie zwischen sich und Ihrem:r Partner:in aufteilen, sodass Sie die Betreuung des Kindes abwechselnd übernehmen. Wenn Sie das Elterngeld parallel für einen Monat beantragen, werden zwei Monate verbraucht.
Die Dauer des Elterngeldes wird in Lebensmonaten des Kindes angegeben und ist damit abhängig vom Zeitpunkt der Geburt. Kommt Ihr Kind beispielsweise am 15. Mai zur Welt, dauert der erste Lebensmonat bis zum 14. Juni an.
Achtung: Wenn Sie wissen möchten, welche Elterngeld-Variante oder welche Kombinationsmöglichkeit für Sie die beste Alternative darstellt, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Elterngeldstelle. Als Lohnsteuerhilfeverein haben wir diesbezüglich leider keine Beratungsbefugnis und dürfen Sie dahingehend nicht beraten.
Einflussfaktoren auf die Höhe des Elterngeldes
Das Basiselterngeld beträgt für Sie als betreuender Elternteil in der Regel 65 % des Unterschiedsbetrags zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor und nach der Geburt. Wenn Sie beispielsweise vor der Geburt 2.000 Euro netto zur Verfügung hatten und nach der Geburt nun nicht erwerbstätig sind, liegt der Unterschiedsbeitrag bei 2.000 Euro und Sie erhalten monatlich 1.300 Euro Elterngeld.
Wenn Sie aber nach der Geburt erwerbstätig sind und ein Einkommen haben, verringert das den Unterschiedsbetrag und damit die Höhe der Zahlung. Das Basiselterngeld wird in diesem Fall weniger. In vielen Fällen lohnt sich dann aber das ElterngeldPlus.
Achtung: Das Elterngeld ist abhängig von Ihrem Netto-Einkommen, weshalb auch die Steuerklasse Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes hat. Beachten Sie das bei der Wahl Ihrer Steuerklasse.
Alle nötigen Infos zum Steuerklassenwechsel erhalten Sie hier: „5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechsel“
Als Geringverdiener:in mit einem Netto-Einkommen unter 1.240 Euro pro Monat erhalten Sie mehr Elterngeld. Je geringer Ihr Einkommen ist, desto höher ist der Prozentsatz zur Berechnung des Elterngeldes.
Zusätzlich wird die Höhe des Elterngeldes beeinflusst, wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt oder Sie bereits ein älteres Kind haben.
Tipp: Nutzen Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um sich einen Überblick zu verschaffen.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Das Elterngeld zählt zu den Lohnersatzleistungen. Die Zahlungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Damit beeinflusst das Elterngeld den persönlichen Steuersatz und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Achtung: Wenn Sie mehr als 410 Euro Elterngeld in einem Jahr erhalten, besteht eine Abgabepflicht für Ihre Steuererklärung.
Eintragung im Mantelbogen der Steuererklärung
Das Elterngeld müssen Sie auf Seite 2 im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung unter „Einkommensersatzleistungen“ eintragen.
Zum Gesamtbetrag des Elterngeldes müssen Sie außerdem noch andere Lohnersatzleistungen addieren und anschließend die Summe in dem Feld eintragen.
Das Bundesministerium der Finanzen bietet online unter www.formulare-bfinv.de alle Steuerformulare der Einkommensteuererklärung an. Dort finden Sie auch das Formular für den Mantelbogen:
FAQs zum Elterngeld