Kontakt
Was können Maurer bei der Einkommensteuererklärung absetzen?

Was können Maurer bei der Einkommensteuererklärung absetzen?

  • Teilen:

Einkommensteuererklärung Maurer und Werbungskosten

Zu den zwar anstrengenden, aber auch abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Berufen gehört der Beruf des Maurers. Und obwohl auch dieser Beruf im Laufe der Zeit Veränderungen erfahren hat, gibt es ihn letztlich schon seit Tausenden von Jahren. Maurer können auf vielen verschiedenen Baustellen Erfahrungen sammeln und am Abend ist die Leistung des Tages deutlich sichtbar. Auch die Bezahlung ist letztlich ganz erfreulich, was aus den Lohnabrechnungen und der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich ist. Umso wichtiger ist es, eine Steuererklärung abzugeben und sich ggf. einen Teil der Einkommensteuer zurückzuholen. Aber worauf müssen Sie bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung Maurer achten? Wichtig ist, dass Sie an alle Werbungskosten denken. Denn diese verringern die Steuerlast bei den Einkünften als Maurer und dann winkt oft eine Steuererstattung.

Beratungsstelle suchen
Deutsch

 Fahrten zur Baustelle als Reisekosten

Maurer üben auch im steuerlichen Sinne eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Das bedeutet, dass sie im Regelfall keine erste Tätigkeitsstätte haben. Stattdessen wird ihre gesamte Tätigkeit als Auswärtstätigkeit angesehen. Hinsichtlich der Anerkennung von Fahrtkosten kann es aber möglich sein, dass ein dauerhaft festgelegter und typischerweise arbeitstäglich aufgesuchter Ort (zum Beispiel ein Sammelpunkt), mit einer ersten Tätigkeitsstätte gleichgesetzt wird. Auch, wenn dieser die Kriterien einer ersten Tätigkeitsstätte nicht erfüllt. Das bedeutet, dass sie in ihrer Einkommensteuererklärung Maurer nur die Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer erhalten.

Fahren Sie jedoch direkt mit Ihrem PKW auf die verschiedenen Baustellen sind auf jeden Fall die Aufwendungen nach den günstigeren Reisegrundsätzen mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer ansatzfähig.

Verpflegungspauschalen – Auslöse

Bei einem Einsatz auf der Baustelle errechnen sich die Mehraufwendungen für Verpflegung (Spesen) im Regelfall nach dem Zeitraum der Abwesenheit von der Wohnung. In der Einkommensteuererklärung Maurer können für die Abwesenheit ab 8 Stunden jeweils 12,- Euro und für die Abwesenheit von 24 Stunden jeweils 24,- Euro bei den Werbungskosten angesetzt werden. Die Auslöse kann allerdings nur für die ersten drei Monate einer beruflichen Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden

Und auch bei den Verpflegungspauschalen gibt es Spielräume. Wer jedoch clever nach drei Monaten vier Wochen unterbricht – kann nach erneuter Tätigkeit wieder von der Dreimonatsfrist profitieren.

Unfallkosten: ärgerlich, aber das Finanzamt zahlt mit

Sofern ein Maurer auf beruflich veranlassten Fahrten einen Unfall erleidet, können alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten in der Einkommensteuererklärung Maurer berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Beseitigung des Schadens am eigenen Fahrzeug oder Fahrzeug des Unfallgegners oder Mietwagenkosten.

Arbeitskleidung ansetzbar

Zudem kann ein Maurer auch seine typische Berufskleidung in der Einkommensteuererklärung Maurer als Werbungskosten berücksichtigen lassen. Dies gilt für Arbeitsschutzkleidung, die auf die Tätigkeit auf der Baustelle zugeschnitten ist. Und auch für Kleidung, die aufgrund ihrer firmeneinheitlichen Beschaffenheit oder dauerhaften Kennzeichnung durch ein Firmenlogo eine ausschließlich berufliche Funktion erfüllt.

Reinigungskosten Arbeitskleidung

Die durch das Waschen von typischer Berufsbekleidung verursachten Aufwendungen können auf der Grundlage der Kosten einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt werden,

Fortbildung lohnt sich

Sofern sich ein Maurer zur Weiterbildung entschließt oder sich sogar auf die Meisterprüfung vorbereitet, können diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung Maurer geltend gemacht werden, so dass ein gewisser finanzieller Ausgleich erzielt werden kann. Sogar Aufwendungen für einen erforderlichen ein Lkw-Führerschein können als Werbungskosten ansetzbar sein, sofern der Führerschein beruflich benötigt wird.

Rechts- und Steuerberatung

Maurer können im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung die ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten ansetzen, sofern diese berufsbedingt entstanden sind. Ein typischer Fall sind Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Aber auch die Kosten eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins können in Höhe des Anteils, der durch den Lohn verursacht wurde, angesetzt werden. Als beruflich vollständig bei der Einkommensteuererklärung Maurer ansetzbar sind die Kosten einer Auseinandersetzung vor dem Finanzgericht, sofern dort um den Ansatz von Lohn oder Werbungskosten gestritten wird.

Arbeitsmittel sind erforderlich

Auch Arbeitsmittel können in der Einkommensteuererklärung Maurer Berücksichtigung finden. Dazu zählt alles, was Maurer bei ihrer beruflichen Tätigkeit selbst beschaffen müssen und einsetzen.

Beruflich genutztes Telefon

Die Kosten für das auch beruflich genutzte Telefon sind in Höhe der beruflichen Nutzung ansetzbar. Ohne Nachweis werden vom Finanzamt in der Einkommensteuererklärung Maurer 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens aber 20,- Euro im Monat anerkannt.


Sie möchten sich persönlich beraten lassen und ihre Steuersparmöglichkeiten als Maurer prüfen lassen? Dann vereinbaren Sie einfach gleich einen Termin bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr persönlicher Berater erstellt dann für Sie die Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.

  • Teilen:
ALH Steuerexperten

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit 1996 bundesweit tätig. In über 800 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 300.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die Steuerexperten:innen unserer Hauptverwaltung stehen mit ihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.