Antrag der Nichtveranlagungsbescheinigung
Die NV-Bescheinigung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Der Antrag auf Nichtveranlagung ist auf dem amtlichen Formular zu stellen. Das Formular zur Beantragung stellt das Bundesministerium der Finanzen online zum Download zur Verfügung. ¹ ²
Gültigkeit der Bescheinigung
Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt für maximal drei Jahre, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht grundlegend ändern.
Rentner:innen
Sofern die Kapitalerträge von Rentnern:innen einen Betrag in Höhe von 801 Euro als Ledige oder 1.602 Euro als Verheiratete nicht übersteigen, kann gegenüber der Bank ein Freistellungsauftrag in dieser Höhe erteilt werden und man muss keine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Denn die Bank berücksichtigt dann den Freibetrag für Sparer:innen und nimmt keinen Abzug für die Kapitalertragssteuer vor.
Sofern der Freibetrag überschritten ist, das eigene Einkommen aber unter dem Grundfreibetrag liegt, kann die NV-Bescheinigung beantragt und der Bank vorgelegt werden. ¹ ³