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Lohnsteuer

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine bestimmte Form der Einkommensteuer. Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitnehmer:innen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Lohnsteuer. Die Arbeitgeber müssen die Einkommensteuer, die auf den Arbeitslohn ihrer Arbeitnehmer anfällt, als Lohnsteuer an das entsprechende Finanzamt abführen. ¹

 

Lohnsteuerkarte 
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) 
Pauschale Lohnsteuer
Lohnsteuerklasse 
Lohnsteuerjahresausgleich 

Steuerlexikon: Was ist die Lohnsteuer?

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Lohnsteuerkarte

Bis 2010 haben Arbeitnehmer:innen eine auf Pappkarton gedruckte Lohnsteuerkarte von ihrer Wohnortgemeinde erhalten, um sie ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Darauf waren die Daten der Arbeitnehmer:innen enthalten, die für den Arbeitgeber insbesondere für die Berechnung der Lohnsteuer erforderlich waren.

Neben Name, Anschrift und Geburtsdatum waren das zuständige Finanzamt, die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, die Religionszugehörigkeit, mögliche Freibeträge, der Gemeindeschlüssel und die Identifikationsnummer angegeben.

Um Verwechslungen zwischen den Jahren zu vermeiden, waren die Lohnsteuerkarten bunt eingefärbt und ihre Farbe änderte sich, wiederholte sich jedoch alle vier Jahre.

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Im Zuge des digitalen Fortschritts werden diese Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Finanzamt seit 2011 in einer für den Arbeitgeber zugänglichen Datenbank gespeichert (ELStAM). Eine deutliche Vereinfachung: Dem Arbeitgeber muss nur noch die Steuer-Identifikationsnummer und der Geburtstag mitgeteilt werden. Dieser kann die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann einfach abrufen, wobei der Datenschutz gewährleistet wird.

Pauschale Lohnsteuer

Bei kurzfristig Beschäftigten oder bestimmten Aushilfskräften dürfen Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal erheben, sodass Lohnsteuerabzugsmerkmale dann keine Rolle spielen. ²

Lohnsteuerklasse

Die zutreffende und abzuführende Lohnsteuer wird insbesondere anhand der Lohnsteuerklasse ermittelt.

Lohnsteuerjahresausgleich

Arbeitgeber können einen Lohnsteuerjahresausgleich mit der Dezember-Abrechnung eines Jahres vornehmen. Dies soll dazu führen, dass die Lohnsteuer angepasst und reduziert wird, wenn dies die persönlichen Verhältnisse des:r Arbeitnehmers:in erfordern. Dieser kann so schneller seine zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerhalten.

Arbeitgeber sind allerdings erst dann zur Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs verpflichtet, wenn sie insgesamt mindestens 10 Angestellte beschäftigen.

Häufige Fragen zur Lohnsteuer

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine bestimmte Form der Einkommensteuer. Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Lohnsteuer. Die Arbeitgeber müssen die Einkommensteuer, die auf den Arbeitslohn ihrer Arbeitnehmer anfällt, als Lohnsteuer an das entsprechende Finanzamt abführen.

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