Ein Freistellungsauftrag kann bei Banken und Kreditinstituten eingereicht werden, um Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer freizustellen. Die Freistellung ist bis zur Höhe von 1.000 Euro, beziehungsweise bei zusammen veranlagten Ehepartnern bis 2.000 Euro möglich.
Sparerfreibetrag
Freistellungsantrag für Ehepaare
Steueridentifikationsnummer beim Freistellungsauftrag
Abgeltungssteuer trotz Freistellungsauftrag
Nichtveranlagungsbescheinigung statt Freistellungsauftrag