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Corona Konjunkturpaket – Hilfen für Arbeitnehmer, Familien und Alleinerziehende

Corona Konjunkturpaket – Hilfen für Arbeitnehmer, Familien und Alleinerziehende

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Update: 29.06.2020: Zustimmung von Bundestag und Bundesrat +++ 24.06.2020: Die Bundesregierung hat ein Corona Konjunkturpaket beschlossen, das zum Ziel hat, die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen; Bundestag und Bundesrat müssen zwar noch zustimmen, aber wir stellen hier bereits einmal die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer, Familien und Alleinerziehende vor.

Update 29.06.2020: Zustimmung von Bundestag und Bundesrat

Am 29. Juni 2020 haben nun auch Bundestag und Bundesrat dem Corona-Steuerhilfepaket zugestimmt. Somit wurden die ersten Schritte des Konjunkturpakets in die Wege geleitet. Alle aufgelisteten Änderungen werden nun umgesetzt, um aus der Krise zu kommen, die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stärken und Familien und Alleinerziehende zu entlasten.

24.06.2020: Corona Konjunkturpaket durch Beschluss der Bundesregierung


Inhalt des Corona Konjunkturpakets


Deckelung der Sozialbeiträge

Mancher Arbeitnehmer hegt die Befürchtung, dass das ca. 130 Mrd. Euro teure Konjunkturpaket aufgrund der Regelungen zu Kurzarbeit, Krankschreibungen und Arbeitslosigkeit die Sozialkassen erheblich belastet, weswegen die Sozialabgaben steigen könnten. Die gute Nachricht hierzu: Im Rahmen einer „Sozialgarantie“ dürfen die Sozialbeiträge bis maximal auf 40 % steigen. Sofern das nicht ausreicht, kommt das fehlende Geld jedenfalls bis zum Jahr 2021 aus dem Bundeshaushalt.

Kurzarbeitergeld

Dieses ist in Krisen ein bewährtes Mittel, um eine Wirtschaftskrise zu überstehen. Sie als Arbeitnehmer verlieren nicht ihren Arbeitsplatz und ihr Arbeitgeber kann bei dem bevorstehenden wirtschaftlichen Aufschwung sofort wieder auf erprobte Fachkräfte zurückgreifen. Eine praktikable Regelung ist hierzu auch ab dem 01.01.2021 geplant.

In unserem Blogbeitrag „Kurzarbeitergeld wegen Corona – Antworten auf die häufigsten Fragen“ finden Sie alles Wichtige im Überblick.

Familienbonus

Besonders die von den Einschränkungen betroffenen Familien sollen unterstützt werden, indem sie für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro erhalten. Dieser Bonus hat zwar ggf. einen Einfluss auf den steuerlichen Kinderfreibetrag, er wird jedoch nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Diese Zahlung hilft Ihnen als Eltern und auch der Wirtschaft, wenn Sie das Geld in sicherlich erforderliche Anschaffungen für Ihre Kinder investieren.

Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Da Sie als Alleinerziehende derzeit sicherlich einen erhöhten Betreuungsaufwand tragen müssen, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben; dies soll für die Jahre 2020 und 2021 gelten.

Weitere Informationen zum Entlastungsbetrag und Kindergeld können Sie hier nachlesen: Kinderfreibetrag, Kindergeld und was für Eltern steuerlich absetzbar ist

Förderungen für Kindergärten und Schulen

Hier sollen der Ausbau der Kapazitäten und die Erweiterungen, Um- und Neubauten gefördert werden. Die Corona-Krise hat die zunehmende Bedeutung von Digitalisierung und digitalem Lernen gezeigt. Es müssen Möglichkeiten geboten werden, erforderlichenfalls Präsenz-Unterricht durch digitales Lernen von zuhause aus zu ergänzen. Auch hierfür werden ganz erhebliche Mittel bereitgestellt.

Fazit

Die geplanten Gesetzesänderungen halten also auch für Sie als Arbeitnehmer, Familie oder Alleinerziehende Entlastungen und Vergünstigungen bereit. Über weitere Einzelheiten und Entwicklungen können Sie sich im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften von unserem Lohnsteuerhilfeverein umfassend beraten lassen. Jetzt Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden und Termin vereinbaren.


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Beitragsbild © Dan Race – stock.adobe.com

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ALH Steuerexperten

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit 1996 bundesweit tätig. In über 800 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 300.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die Steuerexperten:innen unserer Hauptverwaltung stehen mit ihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.