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Was ist der Kinderbonus?
Beim Kinderbonus handelt es sich um eine Sonderzahlung zum Kindergeld. Der Bonus wird nichtsdestotrotz getrennt davon ausgezahlt, was bedeutet, dass er nicht auf Sozialleistungen oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.
Wann erfolgt die Auszahlung des Kinderbonus?
Im letzten Jahr wurde der Kinderbonus erstmalig ausgezahlt. Damals handelte es sich um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 300 Euro, welche auf zwei Zahlungen aufgeteilt wurde. In diesem Jahr wird es nur eine einmalige Auszahlung im Mai in Höhe von 150 Euro geben. Bei mehreren Kindern steht Ihnen der Bonus jeweils einmal pro Kind zu.
Insofern Sie Kindergeld beantragt haben und mindestens für einen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, wird der Kinderbonus automatisch im Mai 2021 von der Familienkasse an Sie ausgezahlt. Wenn Sie aktuell noch keinen Anspruch auf Kindergeld haben, sich das aber zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr ändert, erfolgt die Auszahlung des Bonus zum späteren Zeitpunkt.
Wer profitiert vom Kinderbonus?
Grundsätzlich steht der Kinderbonus allen Eltern zu, allerdings profitieren nicht alle Steuerpflichtigen in gleichem Ausmaß. Langfristig betrachtet, handelt es sich vor allem um eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die das Kindergeld erhalten. Laut Bundesfinanzministerium handelt es sich dabei um mehr als 75 % der Familien in Deutschland, die von dem Bonus auch in voller Höhe profitieren.
In der Einkommensteuererklärung wird der Kinderbonus – wie auch das Kindergeld – im Rahmen einer sog. Vergleichsprüfung mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Dabei wird geprüft, ob der Kinderfreibetrag und die damit verbundene Hinzurechnung des Kindergeldes zur festzusetzenden Steuer oder einfach nur die Kindergeldauszahlung inkl. Kinderbonus (d.h. keine Berücksichtigung in der Steuererklärung) günstiger ist.
Handelt es sich nun um eine Familie mit hohem Einkommen, kann es sein, dass die steuerliche Entlastung der Kinderfreibeträge günstiger ist und somit die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus hinzugerechnet wird. Unterm Strich bleibt also von dem Kinderbonus leider nichts mehr übrig.
Bei getrenntlebenden Eltern wird der Kinderbonus grundsätzlich an den Elternteil ausgezahlt, der auch das Kindergeld erhält. Teilen die Eltern die anfallenden Kosten, kann der Bonus anteilig auf die Unterhaltskosten angerechnet werden, sodass beide Beteiligten davon profitieren. Wird kein Unterhalt geleistet, erhält der alleinerziehende Elternteil den Bonus in voller Höhe.
Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Im letzten Jahr wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf jährlich 4.008 Euro erhöht. Zunächst sollte diese Erhöhung nur für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 gelten, mittlerweile wurde diese Begrenzung jedoch aufgehoben, sodass Alleinerziehende auch nach 2022 von der Erhöhung des Entlastungsbetrages profitieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – alle wichtigen Infos im Überblick
Welche Kosten für Homeschooling können Eltern steuerlich absetzen?
Im Gegensatz zum Homeoffice wurde für das Homeschooling leider keine Pauschale eingeführt, um angefallene Kosten einfach von der Steuer abzusetzen. Dank der Homeoffice-Pauschale können für Arbeitnehmer:innen die zusätzlichen Kosten für die gestiegenen Strom- und Heizkosten berücksichtigt werden. Dies ist beim Homeschooling allerdings nicht möglich, da hierfür der Kinderbonus gedacht ist.
Doch keine Sorge, wir verraten Ihnen, wie Sie trotzdem einige Ihrer Ausgaben steuerlich berücksichtigen lassen können. Oftmals musste ein zusätzlicher Laptop oder ein Drucker besorgt werden, damit auch alle Kinder parallel arbeiten können. Grundsätzlich sind technische Arbeitsmittel für Schüler zwar steuerlich nicht absetzbar, wenn die Schüler diese allein verwenden, da diese Kosten bereits durch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag abgegolten sind. Nutzen Sie als Eltern die Geräte jedoch ebenfalls für berufliche Zwecke im Homeoffice, können Sie die Anschaffungskosten anteilig als Werbungskosten absetzen.
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