Auch Studierende kann es in den Zeiten der Corona-Pandemie hart treffen. Durch verschiedene Maßnahmen und finanzielle Förderungen soll auch ihnen ermöglicht werden, über die Runden zu kommen. Die Corona-Unterstützung für Studenten im Überblick.
Angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten und teilweise sehr hoher Mieten an den Uni-Orten sind viele auf ihre Studentenjobs angewiesen. Diese sind in den letzten Monaten häufig weggefallen und die betroffenen Studierenden sind in finanzielle Nöte geraten. Aber auch die Studenten:innen werden nicht im Stich gelassen.
Welche Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Studierende gibt es?
- Überbrückungshilfe – Zuschuss ohne Rückzahlung
- Änderungen beim BAföG
- KfW-Studienkredit
- Steuerhilfe für Studenten:innen
Überbrückungshilfe – Zuschuss ohne Rückzahlung
Nummer eins der Corona-Unterstützung für Studierende ist die Überbrückungshilfe. Diesen Zuschuss können Studenten:innen beantragen, die infolge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Positiv dabei ist, dass Studierende die Überbrückungshilfe nicht zurückzahlen müssen. Die Anträge prüfen und bearbeiten die örtlichen Studentenwerke. Nachzuweisen ist eine akut pandemiebedingte Notlage. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Kontostand, nur wenn sich dieser auf allen Konten des Studierenden auf unter 100 Euro beläuft, gibt es den maximalen Zuschuss in Höhe von 500 Euro, bei einem Bankguthaben bis maximal 499 Euro sinkt der Zuschuss schrittweise auf 100 Euro. Kontoauszüge vom letzten und dem laufenden Monat sind notwendig. Es kann und muss monatlich ein neuer Antrag gestellt werden. Eine Anrechnung aufs BAföG erfolgt nicht. Voraussichtlich wird der Zuschuss bis März 2021 ausgezahlt.
Unter www.überbrückungshilfe-studierende.de können Studierende in pandemiebedingten Notlagen den Antrag auf eine Überbrückungshilfe stellen.
Änderungen beim BAföG
Bereits bewilligtes BAföG wird weitergezahlt, wenn die Fortsetzung des Studiums vorübergehend unmöglich ist, weil der Lehrbetrieb nicht stattfindet oder verschoben wird. Sofern die Eltern der Studierenden infolge der Corona-Pandemie weniger verdienen, kann für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Sofern unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsunterbrechungen vorliegen, kann dafür regulär länger BAfög bezogen werden.
Weitere Informationen zu den Änderungen beim BAfög finden Sie auch unter www.bafög.de.
KfW-Studienkredit
Auch ein KfW-Studienkredit kann helfen. Sofern Studierende bereits einen Studienkredit aufgenommen haben, werden auf die seit 01.05.2020 erfolgte Auszahlung 0 % Zinsen erhoben. Die Umstellung erfolgt automatisch und bedarf keines gesonderten Antrags. Während der Auszahlungsphase ist der Kredit bis Dezember 2021 zinsfrei. Auch Studenten:innen, die bisher keinen Studienkredit aufgenommen hatten, können derzeit einen Studienkredit vorübergehend zum Zinssatz von ebenfalls 0 % Zinsen erhalten. Diese Regelungen gelten auch für ausländische Studierende, sofern sie unter einer deutschen Adresse gemeldet sind.
Mehr Informationen zum Unterstützungsangebot der KfW können Sie auch direkt auf der Webseite der KfW nachlesen.
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