Unser Lohnsteuerhilfeverein hilft Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Studenten:innen, Beamten:innen oder auch Pensionären:innen im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG bei der Einkommensteuererklärung. Die Beratung erfolgt vor Ort oder online bei den über 800 Beratungsstellen deutschlandweit.
Beim Lohnsteuerhilfeverein profitieren zum Einen unsere Mitglieder vom Leistungspaket der Mitgliedschaft im Rahmen der Beratungsbefugnis bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften und zum Anderen unsere Berater:innen von unserem prämierten Franchisekonzept zur Eröffnung einer Beratungsstelle.