Vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein erhalten Sie einen umfassenden Service für Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich im Rahmen einer Mitgliedschaft. Die Beratungsbefugnis ist begrenzt nach § 4 Nr. 11 des Gesetzes zur Steuerberatung.
Doch was bedeutet dieses Gesetz? Welche Einschränkungen gehen damit einher? Wer kann Mitglied werden? Welche Einkünfte dürfen Sie haben, um die Beratung vom Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen zu können? Und warum bedarf die Befugnis zur Steuerberatung in Steuersachen und einer speziellen Regelung?