Kontakt
Die erste Steuererklärung – Wir beantworten die häufigsten Fragen

Die erste Steuererklärung – Wir beantworten die häufigsten Fragen

  • Teilen:

Überwinden Sie Ihre Hemmung vor der ersten Steuererklärung, indem Sie sich über die Grundlagen und wichtigsten Regelungen informieren.  In unserem Blogbeitrag erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung zur Steuererklärung und können sich in weiterführenden Beiträgen noch genauer zu bestimmten Themen informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflichtveranlagung, also Abgabepflicht beispielsweise bei Steuerklasse V, III, IV mit Faktorverfahren, oder bei Bezug von Lohnersatzleistungen über 410 Euro
  • Verschiedene Abgabefristen pro Steuerjahr:
    • 31.07. des Folgejahres (mit Abgabepflicht und ohne steuerliche Vertretung)
    • Letzter Februartag des übernächsten Jahres (mit Abgabepflicht und steuerlicher Vertretung)
    • 31.12. des 4. Folgejahres (freiwillige Steuererklärung)
  • Achtung: Wegen Corona verlängerte Abgabefristen für viele Steuererklärungen ab 2020
  • Absetzbare Kosten: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten, …
  • Für Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen elektronische Abgabe oder in Papierform möglich
  • Belegvorhaltepflicht: Vernichtung der Unterlagen frühestens nach Rechtskräftigkeit des Steuerbescheids oder später
  • Ausbesserung von Fehlern ggf. über Einspruch möglich
  • Lohnsteuerhilfevereine als steuerliche Vertretung

 

Benötigen Sie Unterstützung?
Jetzt Beratungsstelle finden!

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Kurz zusammengefasst müssen diejenigen eine Steuererklärung verpflichtend abgeben, bei denen überprüft werden muss, ob es zu einer Nachzahlung kommen könnte. In diesen Fällen gilt grundsätzlich die Abgabepflicht:

  • Lohnsteuerklassen III, V oder IV
  • Ehegatten:innen mit die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor
  • Bezug von Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro
  • und weiteres

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Je nachdem, ob Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind oder nicht gibt es unterschiedliche Abgabefristen. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie Ihre Erklärung selbst abgeben oder steuerliche Vertretung in Anspruch nehmen, wie beispielsweise eine:n Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Demzufolge gibt es für jedes Steuerjahr drei Abgabefristen. In der Regel gelten folgende Stichtage:

  • 31.07. des Folgejahres (mit Abgabepflicht und ohne steuerliche Vertretung)
  • Letzter Februartag des übernächsten Jahres (mit Abgabepflicht und steuerlicher Vertretung)
  • 31.12. des 4. Folgejahres (freiwillige Steuererklärung)

Fällt der Stichtag aufs Wochenende oder auf einen Feiertag, verschiebt sich die Abgabefrist dementsprechend bis zum nächsten Werktag.

Hinweis: Wegen Corona haben sich die Abgabefristen für einige Steuerjahre ab 2020 etwas nach hinten verschoben. Die genauen Updates finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Bis wann muss die Abgabe der Steuererklärung erfolgen?“

Wann ist eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll?

Eine freiwillige Steuererklärung ist meistens sinnvoll, wenn eine Einkommensteuererstattung zu erwarten ist. Denn oftmals schenken Menschen dem Finanzamt Geld, wenn Sie es nicht tun. Jährlich nimmt der Fiskus so Millionen ein.

Durchschnittlich erhält ein:e Arbeitnehmer:in in etwa 1.095 Euro retour. Die durchschnittliche Steuererstattung wurde vom statistischen Bundesamt ermittelt auf Basis aller Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2019, Stand 05/2023).

Was bedeutet „etwas von der Steuer absetzen“?

Die Höhe Ihrer Steuerlast ist aufgrund des progressiven Steuersystems in Deutschland abhängig von Ihrem Einkommen. Hier sind zunächst die Einnahmen zu ermitteln; sind während des Jahres damit im Zusammenhang stehende Ausgaben angefallen, dürfen Sie diese von den Einnahmen abziehen und erhalten so Ihre Einkünfte z.B. aus Ihrer Arbeitsnehmertätigkeit.

Letztlich vermindert sich durch diese sogenannten Werbungskosten Ihr Einkommen und damit auch Ihre Steuerlast. Ähnlich es gilt auch für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Andere Kosten wiederum können zu einem direkten Abzug bei der Steuerschuld führen, das gilt beispielsweise bei haushaltsnahen Aufwendungen und Handwerkerrechnungen.

Was kann man von der Steuer absetzen?

Als Arbeitnehmer:in können Sie viele Ihrer Kosten von Ihrer Steuer absetzen und damit Ihre Steuerlast reduzieren. In der Regel ist die Voraussetzung dafür, dass diese Kosten auch tatsächlich angefallen sind und Sie selbst diese getragen haben.

Hier sehen Sie eine Auflistung einiger Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden können. Hier wurden nun einige der häufigsten Beispiele aufgeführt, aber es gibt noch weitere.

Tipp: Wir haben zu jedem Thema den passenden Blogbeitrag für Sie verlinkt, sodass Sie sich noch weiter informieren können.

Woher bekomme ich meine Steuer-ID?

Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer erfolgt durch die Bundeszentrale für Steuern. Bereits neugeborenen Kindern wird automatisch eine ID zugeteilt. Diese ist unveränderbar und wird dauerhaft an alle in der Bundesrepublik lebenden Bürger:innen zur Kommunikation in Steuersachen vergeben

Die Identifikationsnummer lässt sich jedem Schreiben des Finanzamts entnehmen, beispielsweise den Steuerbescheiden oder sonstigem Schriftverkehr.

Fall Sie Ihre Steuer-ID nicht vorliegen haben, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut beantragen. Hier können Sie den Antrag stellen.

Wie kann ich die Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst abgeben möchten, stehen Ihnen als Arbeitnehmer:in oder Rentner:in folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • elektronische Übermittlung per Elster-Formular
  • Abgabe in Papierform

Für das elektronische Verfahren ist es lediglich notwendig, dass Sie sich einmal registrieren und ein Benutzerkonto erstellen. Anschließen erhalten Sie eine elektronische Signatur (Zertifikat) und können Ihre Steuererklärung dann papierlos ausfüllen und abschicken.

Achtung: Haben Sie noch andere Einkünfte aus Gewerbe, selbstständiger/freiberuflicher Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft, wird die elektronische Abgabe für Sie Pflicht.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?

Als Angestellte:r benötigen Sie für Ihre Steuererklärung die Infos Ihrer Lohnbescheinigung des entsprechenden Jahres. Die Daten werden jedoch von Ihrem Arbeitgeber direkt elektronisch ans Finanzamt übermittelt.

Außerdem sind für die Steuererklärung Belege und Nachweise über die von Ihnen getragenen Kosten relevant. Dazu zählen beispielsweise Rechnungen über gekaufte Büroausstattung oder ein Fahrtenbuch für Ihren Firmenwagen.

Tipp: Es gibt Pauschalen und Pauschbeträge für verschiedene spezifische Ausgaben. Diese Pauschalen sind in der Regel ohne Nachweis der Kosten abzugsfähig.

Wie lange sollte ich die Unterlagen aufbewahren?

Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht, welche besagt, dass Sie Ihre Belege nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung einreichen müssen. Werfen Sie Ihre Nachweise jedoch trotzdem nicht sofort weg, denn diese können vom Finanzamt nachgefordert werden.

Bewahren Sie Ihre Unterlagen mindestens so lange auf, bis Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben und dieser rechtskräftig ist, einige Belege müssten Sie noch länger aufbewahren.

Was sind häufige Fehler bei der Steuererklärung?

Leicht schleicht sich auch mal ein Fehler bei der Erstellung der Steuererklärung ein. Hier sind einige Beispiele dafür:

  • Fehlerhafte persönliche Angaben
  • Vergessene Ausgaben
  • Frühzeitig vernichtete Belege
  • Verpasste Abgabefrist

Für die Punkte eins und zwei empfehlen wir die gleiche Vorgehensweise. Insofern Ihr Steuerbescheid noch nicht zugestellt wurde, können Sie Ihr zuständiges Finanzamt einfach kontaktieren, auf den Fehler hinweisen und die notwendigen Informationen nachreichen.

Falls Sie Ihren Steuerbescheid bereits erhalten haben, bleibt Ihnen eine Frist von einem Monat ab Zugang des Bescheides, um Einspruch einzulegen. Über das Einspruchsverfahren können Sie auch Ihre eigenen Fehler nochmal korrigieren.

Falls Sie Ihre Abgabefrist verpasst haben, droht Ihnen ein Verspätungszuschlag. Informieren Sie sich in diesem Beitrag darüber, wie sich das wohlmöglich noch vermeiden lässt: „Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst? 3 Tipps, um Strafen zu umgehen“

Muss ich bei Abgabe der Steuererklärung nun immer eine einreichen?

Nein, Sie müssen nicht pauschal im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben. Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten:

  • Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung einreichen, sind Sie nicht zur Abgabe der Steuererklärung für zukünftige Jahre verpflichtet. Sie können jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob Sie eine Steuererklärung einreichen möchten.
  • Wenn Sie einer Abgabeverpflichtung unterliegen, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen, solange der Grund der Abgabeverpflichtung vorliegt (z. B. Steuerklasse III / V, Mieteinkünfte, Lohnersatzleistungen).

Entfällt der Grund für Ihre Abgabeverpflichtung, fallen Sie unter die freiwillige Abgabe der Steuererklärung und Sie können jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Wo finde ich Hilfe für meine Steuererklärung?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung gar nicht selbst bearbeiten und abgeben möchten, können Sie eine steuerliche Vertretung damit beauftragen. Damit sparen Sie sich nicht nur die Arbeit und Kommunikation mit dem Finanzamt, Sie erhalten auch automatisch eine Fristverlängerung. Lesen Sie dazu gerne nochmal unter der zweiten Frage dieses Blogbeitrages alle Fristen nach.

Neben den klassischen Steuerberatern:innen stehen Ihnen als Arbeitnehmer:in, Student:in oder Renter:in auch Lohnsteuerhilfevereine, wie der unsere zur Verfügung. Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Unsere Beratungsstellen sind deutschlandweit verteilt und damit auch in Ihrer Nähe. Finden Sie hier Ihre:n persönliche:n Steuerexperten:in.

Wir beraten Arbeitnehmer:innen, Studenten:innenRentner:innen und Pensionäre:innen bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 


Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.

  • Teilen:
Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.