Leicht schleicht sich auch mal ein Fehler bei der Erstellung der Steuererklärung ein. Hier sind einige Beispiele dafür:
- Fehlerhafte persönliche Angaben
- Vergessene Ausgaben
- Frühzeitig vernichtete Belege
- Verpasste Abgabefrist
Für die Punkte eins und zwei empfehlen wir die gleiche Vorgehensweise. Insofern Ihr Steuerbescheid noch nicht zugestellt wurde, können Sie Ihr zuständiges Finanzamt einfach kontaktieren, auf den Fehler hinweisen und die notwendigen Informationen nachreichen.
Falls Sie Ihren Steuerbescheid bereits erhalten haben, bleibt Ihnen eine Frist von einem Monat ab Zugang des Bescheides, um Einspruch einzulegen. Über das Einspruchsverfahren können Sie auch Ihre eigenen Fehler nochmal korrigieren.
Falls Sie Ihre Abgabefrist verpasst haben, droht Ihnen ein Verspätungszuschlag. Informieren Sie sich in diesem Beitrag darüber, wie sich das wohlmöglich noch vermeiden lässt: „Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst? 3 Tipps, um Strafen zu umgehen“