Reisekosten
Bauarbeiter üben auch im steuerlichen Sinne eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Das bedeutet, dass sie in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte haben. Stattdessen sieht man ihre gesamte Tätigkeit als Auswärtstätigkeit an. Es kann aber möglich sein, dass bei der Anerkennung von Fahrtkosten ein dauerhaft festgelegter und typischerweise arbeitstäglich aufgesuchter Ort, wie z.B. ein Sammelpunkt, mit einer ersten Tätigkeitsstätte gleichgesetzt wird. Auch wenn dieser die Kriterien einer ersten Tätigkeitsstätte nicht erfüllt. Darum erhalten sie dann in ihrer Einkommensteuererklärung Bauarbeiter nur die Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer.
Die günstigeren Reisegrundsätze mit 0,30 Euro je zurückgelegten Kilometer können sie ansetzen, wenn sie direkt mit Ihrem PKW auf die einzelnen Baustellen gefahren sind.
Verpflegungspauschalen – Auslöse
Die Mehraufwendungen für Verpflegung (Spesen) errechnen sich in der Regel nach dem Zeitraum der Abwesenheit von der Wohnung. In der Einkommensteuererklärung Bauarbeiter können für die Abwesenheit ab 8 Stunden jeweils 12,- Euro und für die Abwesenheit von 24 Stunden jeweils 24,- Euro bei den Werbungskosten angesetzt werden. Die Auslöse kann man allerdings nur für die ersten drei Monate einer beruflichen Auswärtstätigkeit geltend machen.
Und auch bei den Verpflegungspauschalen gibt es Spielräume. Wer jedoch clever nach drei Monaten vier Wochen unterbricht – kann nach erneuter Tätigkeit wieder von der Dreimonatsfrist profitieren.
Arbeitskleidung
Des Weitern kann ein Bauarbeiter auch seine typische Berufskleidung in der Einkommensteuererklärung Bauarbeiter als Werbungskosten ansetzen. Dies gilt für Arbeitsschutzkleidung, die für die Tätigkeiten auf Baustellen zugeschnitten ist. Weiter ist auch Kleidung absetzbar, die aufgrund ihrer firmeneinheitlichen Beschaffenheit oder dauerhaften Kennzeichnung durch ein Firmenlogo eine ausschließlich berufliche Funktion erfüllt.
Reinigungskosten Arbeitskleidung
Die verursachten Aufwendungen für das Waschen der typischen Berufskleidung sind auch absetzbar. Dabei werden die Reinigungskosten auf der Grundlage der Kosten einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt.
Unfallkosten
Sofern ein Bauarbeiter auf beruflich veranlassten Fahrten einen Unfall erleidet, können alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten in der Einkommensteuererklärung Bauarbeiter angesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Beseitigung des Schadens am eigenen Fahrzeug oder Fahrzeug des Unfallgegners oder Mietwagenkosten.
Rechts- und Steuerberatungskosten
Bauarbeiter können im Fall von Streitigkeiten vor Gericht, die ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten ansetzen. Voraussetzung ist aber, dass diese berufsbedingt entstanden sind. Ein typischer Fall sind Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Aber auch die Kosten eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins kann man in Höhe des Anteils, der durch den Lohn verursacht wurde, ansetzen.
Arbeitsmittel
Auch Arbeitsmittel sind in der Einkommensteuererklärung Bauarbeiter ansetzbar. Dazu zählt alles, was Bauarbeiter für ihre berufliche Tätigkeit selbst kaufen müssen und verwenden.
Telefonkosten
In Höhe der beruflichen Nutzung sind die Kosten für das auch beruflich genutzte Telefon in der Einkommensteuererklärung Bauarbeiter absetzbar. Das Finanzamt akzeptiert 20 Prozent des Rechnungsbetrages, wenn der Steuererklärung kein entsprechender Nachweis beiliegt. Dabei erkennt es aber höchstens 20,- Euro im Monat an.
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