Fahrtkosten und Entfernungspauschale
Für den Weg vom Zuhause zur Arbeit ist die Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Diese beläuft sich auf 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer. Allerdings ist grundsätzlich der kürzeste Weg anzusetzen, außer auf diesem wäre der Arbeitsplatz deutlich langsamer zu erreichen. Das Finanzamt akzeptiert bei einer 5-Tage-Woche bis zu 230 Arbeitstage (Fahrten) im Jahr. Bei einer 6-Tages-Woche bis zu 280 Arbeitstage (Fahrten) im Jahr. Letztlich entscheiden aber die individuellen Verhältnisse. War es an mehr Tagen erforderlich in die Arbeit zu fahren, dann sollten Sie die Umstände gesondert erklären. Oder Sie legen gleich eine Bestätigung des Arbeitgebers bei. Grundsätzlich gilt: beträgt Ihre tägliche Strecke zur Arbeit mehr als 15 Kilometer, haben Sie die Werbungskostenpauschale bereits überschritten. Dann wirken sich alle weiteren Kosten ebenfalls steuerlich positiv aus.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Ist einem Elektroniker auf beruflich veranlassten Fahrten ein Unfall passiert? Dann sind alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten bei der Einkommensteuererklärung Elektroniker absetzbar. Wie beispielsweise die Beseitigung des Schadens am eigenen Fahrzeug oder Fahrzeug des Unfallgegners und Abschlepp- oder Mietwagenkosten.
Erforderliche Arbeitsmittel
Zudem sind auch Arbeitsmittel in der Einkommensteuererklärung Elektroniker ansetzbar. Hierzu zählt alles, was Elektroniker bei ihrer beruflichen Tätigkeit selbst besorgen müssen und einsetzen.
Arbeitskleidung ansetzbar
Ein Elektroniker kann auch seine typische Berufskleidung in der Einkommensteuererklärung Elektroniker als Werbungskosten absetzen. Hierzu gehört Kleidung, die aufgrund der Eigenart des Berufes notwendig ist, beispielsweise spezielle Arbeitskleidung oder Sicherheitsschuhe. Sofern nicht ohnehin der Arbeitgeber diese Kleidung stellt, sind diese Kosten in der Einkommensteuererklärung Elektroniker zu berücksichtigen. Auch die durch die Kosten für das Waschen dieser Berufskleidung können anhand von Erfahrungswerten errechnet und angesetzt werden.
Kosten für Meisterprüfung
Sofern Sie in eine bessere Position anstreben, liegt nahe, dass Sie beispielsweise eine Ausbildung zum Meister Elektrotechnik machen. Sicher handelt es sich um eine Entscheidung, die großen persönlichen und finanziellen Einsatz verlangt. Aber wenigstens bei den durchaus erheblichen Kosten können Sie das Finanzamt beteiligen. Bei Elektronikern, die beispielsweise bereits eine Ausbildung zum Elektroniker abgeschlossen haben, sind diese Kosten nämlich vollständig als Werbungskosten bei den Einkünften aus der Arbeitnehmertätigkeit ansetzbar. Diese tragen somit erheblich zur Reduzierung der Steuerlast bei. Hier lohnt es sich für folgende Aufwendungen die Belege zu sammeln:
- Schulungs- und Kursgebühren
- Fahrt- und Unterkunftskosten
- Prüfungsgebühren
- Kosten für die erforderliche Fachliteratur
- Anschaffungskosten für Laptop und Büromaterialien
Oftmals verringern sich die Einkünfte während der Meisterprüfung, da viele dann nur in geringem Umfang nebenher arbeiten. Das heißt, dass durch den Ansatz der Werbungskosten letztlich sogar ein Verlust entstehen kann. Der Verlust ist aber in anderen Jahren dann ansetzbar.
Bewerbungskosten
Manchmal kann es erforderlich sein, die Arbeitsstelle zu wechseln. Die entstehenden Kosten für Stelleninserate, Bewerbungsunterlagen oder Bewerbungsfahrten können Sie bei der Einkommensteuererklärung Elektroniker ansetzen.
Rechts- und Steuerberatung
Im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung können Elektroniker die ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten ansetzen. Sofern diese berufsbedingt entstanden sind. Aber auch die Kosten eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins sind in Höhe des Anteils, der durch den Lohn verursacht wurde, ansetzbar. Als beruflich vollständig bei der Einkommensteuererklärung Schreiner absetzbar sind die Kosten einer Auseinandersetzung vor dem Finanzgericht. Sofern dort um den Ansatz von Lohn oder Werbungskosten gestritten wird.
Beruflich genutztes Telefon
Wenn Sie Ihr Telefon auch beruflich nutzen, sind die Kosten in Höhe der beruflichen Nutzung absetzbar. Dabei werden vom Finanzamt ohne Nachweis 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens aber 20,- Euro im Monat, in der Einkommensteuererklärung Elektroniker anerkannt.
Erstattungen des Arbeitgebers
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Erstattungen beispielsweise des Arbeitgebers den Werbungskostenabzug schmälern. Dies hängt damit zusammen, dass die Steuerpflichtigen dann insoweit nicht mehr belastet sind.
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