Fahrten zur Baustelle als Reisekosten
Maurer üben auch im steuerlichen Sinne eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Das bedeutet, dass sie im Regelfall keine erste Tätigkeitsstätte haben. Stattdessen wird ihre gesamte Tätigkeit als Auswärtstätigkeit angesehen. Hinsichtlich der Anerkennung von Fahrtkosten kann es aber möglich sein, dass ein dauerhaft festgelegter und typischerweise arbeitstäglich aufgesuchter Ort (zum Beispiel ein Sammelpunkt), mit einer ersten Tätigkeitsstätte gleichgesetzt wird. Auch, wenn dieser die Kriterien einer ersten Tätigkeitsstätte nicht erfüllt. Das bedeutet, dass sie in ihrer Einkommensteuererklärung Maurer nur die Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer erhalten.
Fahren Sie jedoch direkt mit Ihrem PKW auf die verschiedenen Baustellen sind auf jeden Fall die Aufwendungen nach den günstigeren Reisegrundsätzen mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer ansatzfähig.
Verpflegungspauschalen – Auslöse
Bei einem Einsatz auf der Baustelle errechnen sich die Mehraufwendungen für Verpflegung (Spesen) im Regelfall nach dem Zeitraum der Abwesenheit von der Wohnung. In der Einkommensteuererklärung Maurer können für die Abwesenheit ab 8 Stunden jeweils 12,- Euro und für die Abwesenheit von 24 Stunden jeweils 24,- Euro bei den Werbungskosten angesetzt werden. Die Auslöse kann allerdings nur für die ersten drei Monate einer beruflichen Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden
Und auch bei den Verpflegungspauschalen gibt es Spielräume. Wer jedoch clever nach drei Monaten vier Wochen unterbricht – kann nach erneuter Tätigkeit wieder von der Dreimonatsfrist profitieren.
Unfallkosten: ärgerlich, aber das Finanzamt zahlt mit
Sofern ein Maurer auf beruflich veranlassten Fahrten einen Unfall erleidet, können alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten in der Einkommensteuererklärung Maurer berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Beseitigung des Schadens am eigenen Fahrzeug oder Fahrzeug des Unfallgegners oder Mietwagenkosten.
Arbeitskleidung ansetzbar
Zudem kann ein Maurer auch seine typische Berufskleidung in der Einkommensteuererklärung Maurer als Werbungskosten berücksichtigen lassen. Dies gilt für Arbeitsschutzkleidung, die auf die Tätigkeit auf der Baustelle zugeschnitten ist. Und auch für Kleidung, die aufgrund ihrer firmeneinheitlichen Beschaffenheit oder dauerhaften Kennzeichnung durch ein Firmenlogo eine ausschließlich berufliche Funktion erfüllt.
Reinigungskosten Arbeitskleidung
Die durch das Waschen von typischer Berufsbekleidung verursachten Aufwendungen können auf der Grundlage der Kosten einzelner Waschmaschinenläufe geschätzt werden,
Fortbildung lohnt sich
Sofern sich ein Maurer zur Weiterbildung entschließt oder sich sogar auf die Meisterprüfung vorbereitet, können diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung Maurer geltend gemacht werden, so dass ein gewisser finanzieller Ausgleich erzielt werden kann. Sogar Aufwendungen für einen erforderlichen ein Lkw-Führerschein können als Werbungskosten ansetzbar sein, sofern der Führerschein beruflich benötigt wird.
Rechts- und Steuerberatung
Maurer können im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung die ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten ansetzen, sofern diese berufsbedingt entstanden sind. Ein typischer Fall sind Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Aber auch die Kosten eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins können in Höhe des Anteils, der durch den Lohn verursacht wurde, angesetzt werden. Als beruflich vollständig bei der Einkommensteuererklärung Maurer ansetzbar sind die Kosten einer Auseinandersetzung vor dem Finanzgericht, sofern dort um den Ansatz von Lohn oder Werbungskosten gestritten wird.
Arbeitsmittel sind erforderlich
Auch Arbeitsmittel können in der Einkommensteuererklärung Maurer Berücksichtigung finden. Dazu zählt alles, was Maurer bei ihrer beruflichen Tätigkeit selbst beschaffen müssen und einsetzen.
Beruflich genutztes Telefon
Die Kosten für das auch beruflich genutzte Telefon sind in Höhe der beruflichen Nutzung ansetzbar. Ohne Nachweis werden vom Finanzamt in der Einkommensteuererklärung Maurer 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens aber 20,- Euro im Monat anerkannt.
Sie möchten sich persönlich beraten lassen und ihre Steuersparmöglichkeiten als Maurer prüfen lassen? Dann vereinbaren Sie einfach gleich einen Termin bei der Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Ihr persönlicher Berater erstellt dann für Sie die Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.