Geldwerter Vorteil für die Privatnutzung:
Nutzen Sie den Firmenwagen privat, wie bspw. für Urlaubsfahrten, Einkäufe, Arztbesuche etc., so ermittelt sich der geldwerte Vorteil bei der Pauschalmethode nach folgender Formel:
Geldwerter Vorteil = 1 % x Bruttolistenpreis x Monate
Dank dieser Formel wird klar, warum die Pauschalmethode auch 1 %-Methode oder 1 %-Regelung genannt wird. Es wird der zusätzliche Arbeitslohn pauschal von 1 % des Bruttolistenpreises berechnet.
Hinweis: Es ist der Bruttolistenpreis heranzuziehen. D.h. haben Sie ein älteres Fahrzeug, das bereits weniger wert ist, ist nichtsdestotrotz der Bruttolistenpreis bei Neuanschaffung maßgeblich.
Beispiel für die 1 %-Methode:
Max Muster erhält von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen überlassen, den er auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens beträgt insgesamt 40.000 Euro.
Als zusätzlichen Arbeitslohn hat Max somit einen geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des Firmenwagens zu versteuern. Der monatliche bzw. jährliche geldwerte Vorteil ermittelt sich nach der sogenannten Pauschalmethode wie folgt:
- monatlich: 40.000 € x 1 % x 1 Monat = 400 €
- jährlich: 40.000 € x 1 % x 12 Monate = 4.800 €
Dürfen Sie den Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet nutzen, so müssen Sie jeden Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte zusätzlich versteuern.
Geldwerter Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte:
Das bedeutet, zuzüglich zum geldwerten Vorteil der Privatnutzung wird ein geldwerter Vorteil für die Fahrten zum Arbeitgeber ermittelt, denn diese sind mit der 1 %-Regelung nicht abgegolten. Diese Fahrten zählen nicht zu den Privatfahrten und stellen folglich nochmals zusätzlichen Arbeitslohn bzw. geldwerten Vorteil dar.
Voraussetzung für die Versteuerung ist, dass Sie eine erste Tätigkeitsstätte, einen Sammelpunkt oder ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet haben und diese von Ihrer Wohnung aus aufsuchen. Wenn Sie keine erste Tätigkeitsstätte haben, braucht keine zusätzliche Versteuerung erfolgen.
Erfreulich: Bei Arbeitnehmern:innen ohne erste Tätigkeitsstätte, Sammelpunkt oder weiträumigen Tätigkeitsgebiet ist nur die Privatnutzung zu versteuern.
Bei der pauschalen Methode kann bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zwischen zwei verschiedenen Varianten gewählt werden: