E-Rezept: So setzen Sie Ihre Rezeptkosten von der Steuer ab!
17.04.2025Mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) zum 1. Januar 2024 ergeben sich für Steuerpflichtige neue Anforderungen beim steuerlichen Nachweis von Krankheitskosten. Bisher dienten Papierrezepte als Belege für das Finanzamt; diese werden nun durch digitale Prozesse ersetzt.