Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. • Beratungsstelle • Horst-Heilmann-Str. 4 • Bernburg

Steuererklärung?

Ganz einfach mit der Lohnsteuerhilfe in Bernburg.

Erika Joch - Beraterin Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Erika Joch
Beratungsstellenleiterin
Das Beratungskontingent für Neumitglieder ist derzeit leider erschöpft.

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung
  • Erika Joch
    Beratungsstellenleiterin
    Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
    Horst-Heilmann-Str. 4
    06406 Bernburg

Erika Joch – Ihre Beraterin in Bernburg

Lohnsteuerhilfe bedeutet für mich…
persönliche und kompetente Beratung rund um Ihre Einkommensteuererklärung, um das Maximum an Steuern für Sie zu sparen.
  • Beratung in folgenden Sprachen deutsch
  • EC-Kartenzahlung
    WC
    Parkplätze kostenlos

Leistungen der Lohnsteuerhilfe

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie ganzjährig zu Ihren Steuerangelegenheiten im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Profitieren Sie von unserem umfangreichen Leistungspaket des Lohnsteuerhilfevereins in Bernburg und werden Sie Mitglied.

Vorabberechnung des Steuerergebnisses
Erstellung der Steuererklärung
Prüfung des Steuerbescheids
Einlegung von Einsprüchen
Ganzjährige steuerliche Beratung
Beratung zur Steuerklassenwahl

Kosten der Mitgliedschaft

Qualitative Beratung & faire Mitgliedsbeiträge

Im Rahmen der Mitgliedschaft zahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Der Jahresbeitrag richtet sich nach Ihrem Bruttojahreseinkommen, das bedeutet, wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie auch einen geringen Beitrag. Mithilfe unseres Beitragsrechners können Sie sich Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag ganz einfach berechnen lassen.

Berechnen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag
Jahreswerte in €

Mehr zur Beitragsordnung und den Gebühren des Lohnsteuerhilfevereins.

Hilfreiches rund um Beratung & Steuererklärung

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
In unseren FAQs finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Steuertipps & aktuelle News
Auf unserem Steuerblog berichten wir über die aktuellen Steueränderungen und geben Ihnen wertvolle Tipps rund um die Steuererklärung.
Steuer-Checkliste
Mithilfe unserer praktischen Checkliste haben Sie schnell einen Überblick, welche Informationen und Belege für die Steuererklärung wichtig sind.

Happy end auch für Ihre Steuererklärung

Durchschnittliche Steuererstattung: 1.063,- €* *für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2020, Stand 06/2024)

Jährlich rund 500 Mio. Euro verschenken die Steuerzahler:innen an den Staat, weil sie Ihre Steuererklärung nicht abgeben. Das sollte man doch verhindern, denn immerhin wäre das umgerechnet für jede:n Einzelne:n eine satte Steuerrückerstattung. Also lassen Sie sich diese nicht entgehen. Denn vielleicht steckt auch hinter Ihrer Einkommensteuererklärung ein sehr erfreuliches Ergebnis!
Laut statistischem Bundesamt ist in den letzten Jahren die durchschnittliche Steuererstattung für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung angestiegen.

DSGVO-Youtube

Kontakt zur Beratungsstelle

Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder haben Sie noch Fragen zur Lohnsteuerhilfe? Dann senden Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Für die Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeiten wir die von Ihnen eingegeben Daten. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

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Über den Aktuell Lohn­steuer­hilfe­verein e.V.

Ihr Partner für Lohnsteuer & Einkommensteuererklärung

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 800 Beratungsstellen deutschlandweit helfen wir mehr als 300.000 Mitgliedern rund um ihre Einkommensteuererklärung.
Wir beraten Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und Pensionäre:innen bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Jede Beratungsstelle kümmert sich mit großer Sorgfalt und Kompetenz um die Steuerangelegenheiten ihrer Mitglieder. Daher haben Sie mit uns einen verlässlichen und fachkundigen Ansprechpartner, wenn es um Ihre Steuern geht. Zögern Sie nicht länger! Entscheiden Sie sich für die Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein. Dann haben Sie nie wieder Stress mit der Steuererklärung.