Lohnsteuerkarte
Bis 2010 haben Arbeitnehmer:innen eine auf Pappkarton gedruckte Lohnsteuerkarte von ihrer Wohnortgemeinde erhalten, um sie ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Darauf waren die Daten der Arbeitnehmer:innen enthalten, die für den Arbeitgeber insbesondere für die Berechnung der Lohnsteuer erforderlich waren.
Neben Name, Anschrift und Geburtsdatum waren das zuständige Finanzamt, die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, die Religionszugehörigkeit, mögliche Freibeträge, der Gemeindeschlüssel und die Identifikationsnummer angegeben.
Um Verwechslungen zwischen den Jahren zu vermeiden, waren die Lohnsteuerkarten bunt eingefärbt und ihre Farbe änderte sich, wiederholte sich jedoch alle vier Jahre.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Im Zuge des digitalen Fortschritts werden diese Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Finanzamt seit 2011 in einer für den Arbeitgeber zugänglichen Datenbank gespeichert (ELStAM). Eine deutliche Vereinfachung: Dem Arbeitgeber muss nur noch die Steuer-Identifikationsnummer und der Geburtstag mitgeteilt werden. Dieser kann die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann einfach abrufen, wobei der Datenschutz gewährleistet wird.