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Steuererklärung

Wir erstellen die Einkommensteuererklärung für Mitglieder.

Unsere Lohnsteuerhilfe unterstützt Sie rund um Ihre Steuererklärung. Im Rahmen der Mitgliedschaft im Verein erstellen wir für Sie Ihre Einkommensteuererklärung begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Wenden Sie sich an unsere Berater und Beraterinnen. Nutzen Sie unsere praktische PLZ-Suche, um Ihre nächstgelegene Beratungsstelle zu finden. Haben Sie dann Ihre:n Ansprechpartner:in vor Ort gefunden, vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Steuererklärung machen lassen vom Focus Money Testsieger 2024 | Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Das Leben erzählt lustige, traurige und zum Teil unglaubliche Geschichten über Erfolge, Neubeginn im Beruf, Veränderungen im Privatleben, Schicksalsschläge und viele weiterer persönliche Begebenheiten.

Alle Dokumente und Unterlagen, die zu den individuellen Lebensumständen gehören, helfen den vertrauenswürdigen Berater:innen vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. dabei, für diese Geschichten ein finanzielles Happy End zu schreiben … in Form einer Steuererklärung.

Unsere Berater:innen wissen: Niemand hat Geld zu verschenken. Besonders in der heutigen Zeit ist jeder Cent wertvoll und wartet darauf vom Finanzamt abgeholt und seinem:r rechtmäßigen Besitzer:in zugeführt zu werden.

Damit das gelingt ist es wichtig, jedes Detail wie z. B. Familienstand, Kinder, Entfernung zur Arbeitsstätte, Versicherungen und eben auch besondere Lebensereignisse zu kennen, um sie in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Denn all diese zahlreichen Faktoren beeinflussen die Höhe der Steuerbelastung.

Steuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich, Einkommensteuererklärung

drei Worte für eine wichtige und für die meisten Menschen unerlässliche Sache, mit der man sich zwangsläufig einmal im Jahr auseinandersetzen muss. Warum? Das erklären wir Ihnen hier:

Bei jeder Lohnabrechnung behält Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer ein und führt sie direkt an das zuständige Finanzamt ab. Das ist Ihre vorab berechnete Steuerzahllast, die im Nachhinein mit Ihrer tatsächlichen Steuerzahllast gegenüber gestellt wird. Bei der Festsetzung der tatsächlichen Steuerzahllast werden auch Ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Die während des Jahres einbehaltene Steuer wird bei der späteren Abgabe der Steuererklärung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet. Daher kommt auch der für die Steuererklärung viel genutzte Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“.

Wurde zu wenig Lohnsteuer abgeführt, kann es zu Nachzahlungen kommen. Besonders in diesem Fall ist eine individuelle Beratung bezüglich Ihrer Wahl der Lohnsteuerklasse und eine Neuplanung Ihrer Finanzen in einem persönlichen Gespräch mit einem:r unserer Beratungsstellenleiter:innen empfehlenswert.

Doch keine Sorge: In den meisten Fällen lohnt es sich eine freiwillige Steuererklärung abzugeben und es warten beachtliche Steuerrückerstattungen. Also suchen Sie hier Ihre persönliche Beratungsstelle und holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück.

Nach der Steuererklärung kommt der Steuerbescheid.

Unser Tipp: Schenken Sie auch dem Steuerbescheid größte Aufmerksamkeit. Denn oft sind diese fehlerhaft. Nutzen Sie Möglichkeit des Einspruchs und überprüfen Sie den Bescheid in aller Ruhe … oder holen Sie sich dafür professionelle Unterstützung. Neben der Erstellung der Steuererklärung beinhaltet die Steuerhilfe beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. auch diese Leistungen – ohne Säumniszuschlägen.

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Tipp: Steuer-Checkliste

Eine Übersicht über die wichtigsten für die Steuererklärung benötigten Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste.

Zum Download der Checkliste

Abgabefrist Steuererklärung

Bei der Abgabe der Steuererklärung gibt es Fristen, die Sie unbedingt einhalten sollten, wenn Sie keine Mahnungen oder Verspätungszuschläge riskieren möchten. Mehr zu den Fristen für die Steuererklärung erfahren Sie auf unserem Blog.

Mehr zu den Fristen

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