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Steuerrückerstattung

So sparen Sie Steuern!

Holen Sie sich Ihre Steuer Rückerstattung!

Jährlich werden 500 Millionen Euro an den Staat verschenkt, weil viele Steuerzahler:innen keine Steuererklärung abgeben. Rechnet man das auf den oder die Einzelne:n um, ist das eine stattliche Summe, die sich viele eben einfach so durch die Lappen gehen lassen.

Vor allem Bürger:innen, die keine Steuererklärung abgeben, verlieren nach statistischen Erhebungen bares Geld, wie die jährliche Auflistung durchschnittlicher Steuerrückerstattungen vom Statistischen Bundesamt zeigt.

Sehen Sie, wo sich Steuerrückerstattungen verstecken und erfahren Sie, warum es so wichtig ist, den Steuerbescheid zu prüfen: Tipps zur Steuerrückerstattung

Durchschnittliche Steuererstattung 1.063,- €*

*für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2020, Stand 06/2024)

Verschenken Sie kein Geld!

Als Mitglied im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein werden Sie optimal beraten. Steuern sparen und alles an Steuerrückerstattung für Sie herauszuholen, was möglich ist. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich individuell beraten.

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Tipps zur Steuerrückerstattung

Freiwillige Steuererklärung: Hier schlummern oft hohe Steuererstattungen

Ein Grund dafür ist sicher, dass viele Steuerzahler:innen nicht gesetzlich verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben. Nicht selten verzichten sie aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit darauf, sich mit dem für viele recht lästigen Thema Steuererklärung auseinanderzusetzen. Doch oft sind es genau die freiwillig abgegebenen Steuererklärungen, bei denen eine Steuer Rückerstattung zu erwarten ist.

Was viele nicht wissen ist, dass die freiwilligen „Steuererklärer:innen“ mehr Zeit haben, um die Formulare auszufüllen und die Unterlagen einzureichen. Während gesetzlich Verpflichtete die Steuererklärung bis spätestens 31. Juli vorlegen müssen, kann man sich für freiwillige Einkommenssteuererklärungen vier Jahre Zeit lassen.
Übrigens: Falls das Finanzamt wider Erwarten doch Geld haben möchte, kann die Steuererklärung zurückgenommen werden.

Steuerbescheide genau prüfen!

Auch hier, bei der Bescheidprüfung, verbirgt sich oft eine Steuerrückerstattung und nicht selten erst nach einem erfolgreichen Einspruch.

Daher ist die „Steuersache“ mit der Erstellung und Einreichung der Steuererklärung und mit dem Erhalt des Steuerbescheides noch längst nicht erledigt. Viele Steuerzahler:innen begnügen sich mit den Angaben auf dem Steuerbescheid, heften ihn nach einem kurzen Blick auf die Endsumme ab und genießen den Gedanken, jetzt wieder ein Jahr Ruhe vor dem Finanzamt zu haben.

Bitte tun Sie das nicht! Auch wenn es eine ebenso unbeliebte Aufgabe wie das Anfertigen der Einkommenssteuererklärung ist. Überprüfen Sie den Steuerbescheid ganz genau. Denn viele davon sind fehlerhaft. Unter Umständen verzichten Sie ungewollt und vertrauensselig auf eine Steuerrückerstattung.

Titelbild © Przemyslaw Koch – fotolia.com