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Diese Bewerbungskosten können Sie von der Steuer absetzen?
Erfreulicherweise können Sie sogar ziemlich viele Ihrer Bewerbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei ist es auch nicht relevant, ob Sie den Job bekommen oder nicht. Die Bewerbungskosten werden unabhängig vom Ergebnis berücksichtigt.
Die absetzbaren Kosten lassen sich in Kosten für Bewerbungsunterlagen und Reisekosten unterteilen.
Kosten für Recherche und Bewerbungsunterlagen
Zu Beginn des Bewerbungsprozesses steht natürlich erstmal die Suche nach passenden Stellenangeboten und zusätzlich auch Recherchearbeit, um die Bewerbung möglichst ansprechend zu gestalten. Im Zuge dessen fallen beispielsweise diese Kosten an:
- Kauf von Zeitungen mit Jobinseraten
- Kauf von Bewerbungsratgeber
- Teilnahmekosten für Seminare und Bewerbertraining
- Anteilige Internetkosten für die Jobsuche im Internet
- Anteilige Telefonkosten für die Kontaktaufnahmen
Auch bei der Erstellung der Unterlagen fallen einige Kosten an, insbesondere, wenn Sie Ihre Unterlagen in Briefform verschicken möchten und deswegen die notwendigen Materialien kaufen.
Diese Kosten können Sie anrechnen:
- Bewerbungsmappe (inklusive Klarsichtfolien, Papier, Stiften, Druckerpatronen, usw.)
- einfache und beglaubigte Kopien
- Briefumschläge, Briefmarken
- Passfoto
- Kosten für Übersetzungen
Reisekosten für Vorstellungsgespräche
Nachdem Sie Ihre Bewerbungen verschickt haben, folgt hoffentlich schon bald der nächste Schritt im Bewerbungsprozess: die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Je nach Sitz Ihres Wunsch-Arbeitgebers kommen mehr oder weniger Fahrtkosten auf Sie zu. Diese Kosten können Sie als Reisekosten berücksichtigen:
- 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer
- Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel
- Parkgebühren
Falls Sie länger als 8 Stunden unterwegs sind, können Sie zusätzlich 14 Euro Verpflegungsmehraufwendungen pro Tag als Werbungskosten ansetzen. Dauert Ihre Reise mindestens 24 Stunden, steigen die anrechenbaren Kosten sogar auf 28 Euro pro Tag.
Auch Übernachtungskosten für ein Hotel oder eine Pension können Sie steuerlich berücksichtigen. Geben Sie die Kosten pro Nacht an und bewahren Sie die Rechnung am besten auf.
Tipp: Nutzen Sie unseren praktischen Berechnungsbogen | Bewerbungskosten (PDF), um die Höhe Ihrer anrechenbaren Kosten zu ermitteln.
In diesem Blogbeitrag erhalten Sie mehr Infos zu Reisekosten und möglicherweise finden Sie hier einen weiteren Steuervorteil, den Sie nutzen können: „Auswärtstätigkeit, Reisekosten, Pendlerpauschale – Was ist was?“
Bewerbungskosten-Pauschale oder Belge – Was ist sinnvoller?
Um Ihre Bewerbungskosten bei der Steuererklärung berücksichtigen zu lassen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie alle Belege und Quittungen Ihrer Ausgaben sammeln und aufbewahren, die Sie im Rahmen Ihres Bewerbungsprozesses angefallen sind. Anschließend können Sie Ihre tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen.
Zum anderen haben Sie auch die Möglichkeit, die Bewerbungskosten-Pauschale in Anspruch zu nehmen. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen Bewerbungen in Papierform und Bewerbungen per E-Mail. So können Sie Ihre Bewerbungskosten auch geltend machen, wenn Sie die Belege nicht mehr zur Hand haben.
- 8,50 Euro für Bewerbungen in Papierform
- 2,50 Euro für Bewerbungen per E-Mail
Tipp: Sammeln Sie immer alle Quittungen und Belege und überprüfen Sie anschließend, welche Variante für Sie die günstigste ist.
Können die Kosten auch erstattet werden?
Mit etwas Glück müssen Sie Ihre Bewerbungskosten gar nicht selbst tragen, sondern Sie werden Ihnen ganz oder zumindest teilweise erstattet. Das kann zum einen durch Ihren potentiellen neuen Arbeitgeber geschehen oder auch die Bundesagentur für Arbeit kann Zuschüsse bewilligen.
Achtung: Sie können in Ihrer Steuererklärung nur diejenigen Kosten ansetzen, die Sie auch tatsächlich selbst getragen haben. Mögliche Erstattungen müssen Sie also von der gesamten Summe Ihrer Bewerbungskosten wieder abziehen.
In manchen Fällen erstattet Ihnen der Arbeitgeber Ihre Kosten für Ihre Fahrt, Übernachtung und Verpflegung im Rahmen des Vorstellungsgespräches. Eigentlich sind Arbeitgeber dazu auch verpflichtet, leider gibt es jedoch viele Ausnahmen, dank der sich eine Kostenübernahme auch wieder ausschließen lässt.
Klären Sie am besten im Vorfeld, welche Kosten erstattet werden und auch in welchem Umfang. Legen Sie idealerweise auch fest, welche Verkehrsmittel, Restaurants, Hotels, usw. angemessen sind, bzw. was ausgeschlossen wird. Fixieren Sie die gemeinsame Abmachung schriftlich.
Sonderfall bei (drohender) Arbeitslosigkeit
Wenn Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder ausbildungssuchend sind, kann Ihnen auch die Bundesagentur für Arbeit Ihre Bewerbungskosten erstatten. Sie können auf verschiedene Arten Unterstützung bei der Arbeitssuche erhalten, informieren Sie sich hier:
Tipp: Fragen Sie am besten bereits im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Vermittlungsfachkraft nach, denn es besteht kein Rechtsanspruch.
Wo trage ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?
Ihre Bewerbungskosten können Sie ganz einfach auf der Rückseite der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ eintragen.
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Quellen: