Ist der Nachhilfeunterricht steuerlich absetzbar, wenn Sie als Eltern keine Zeit oder Nerven haben? Wie ist es steuerlich geregelt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Das finden Sie im folgenden Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis
Zeit und Steuern sparen durch Nachhilfeunterricht, geht das?
Schulische Probleme infolge eines Umzugs
Nachhilfekosten infolge Legasthenie
Unser Tipp
Die erfolgreiche Schullaufbahn Ihrer Kinder und deren guter Schulabschluss werden immer wichtiger. Sie als Eltern haben jedoch oft nicht die Zeit oder die Nerven, den Stoff der Schule mit Ihren Kindern am Abend oder Wochenende noch zu wiederholen und Wissenslücken aufzufüllen. Häufig werden daher die Leistungen professioneller Nachhilfelehrer in Anspruch genommen. Diese können Ihr Kind meist gut unterstützen und eine Verbesserung der Noten bewirken. Aber leider sind diese Leistungen meist auch ziemlich teuer. Da stellt sich die Frage, ob diese Kosten nicht wenigstens steuerlich berücksichtigt werden und dadurch eine Verminderung Ihrer Steuerlast bewirken können. Grundsätzlich ist dies zwar leider nicht möglich, allerdings gibt es Ausnahmen, die Sie sich zunutze machen können.
Sofern Ihr Kind in der Schule Probleme bekommt, weil Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, vielleicht sogar noch in ein anderes Bundesland mit anderen Lehrplänen, kann hierdurch ein Nachhilfeunterricht erforderlich werden. Dessen Kosten können Sie dann bei Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Werbungskosten ansetzen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die berufliche Veranlassung für Ihren Umzug nachweisen. Bereits eine erhebliche Verkürzung des täglichen Arbeitswegs von einer Stunde kann eine berufliche Veranlassung begründen. Der Höchstbetrag für die Anerkennung von Nachhilfekosten, die infolge des Umzugs entstehen, beträgt dann bei Beendigung des Umzugs 1.984 Euro ab März 2019 und 2.045 Euro ab April 2019.
Aber auch wenn Ihr Kind infolge einer Legasthenie einen Nachhilfelehrer benötigt, können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd in der Einkommensteuererklärung ansetzbar sein. Aber hier ist es erforderlich, dass durch ein ärztliches Attest vor der Inanspruchnahme der Nachhilfeleistungen deren Notwendigkeit nachgewiesen wird. Auch ist zu beachten, dass der Betrag, der als zumutbare Eigenbelastung angesehen wird, überschritten wird. Nur der übersteigende Betrag wirkt sich dann steuerlich aus. Je nach Familien- und Einkommensverhältnissen kann sich dieser Betrag auf zwischen einem und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens belaufen. Allerdings gibt es auch andere Belastungen, wie z.B. Arzt- oder Medikamentenkosten, die dazu beitragen können, dass die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Es empfiehlt sich daher, bei planbaren Ausgaben diese in einem bestimmten Jahr zu bündeln, um eine höchstmögliche Steuerreduzierung zu bewirken.
Wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Lohnsteuerhilfeverein. Sammeln Sie alle Belege und übergeben Sie diese Ihrem steuerlichen Vertreter. Verschiebbare Ausgaben, die als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können, lassen sich mit Ihrem steuerlichen Berater bereits im Vorfeld steuergünstig planen.
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