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Welche Renten profitieren von der Rentenerhöhung?
Auch wenn in der Presse von „den Renten“ im Allgemeinen gesprochen wird, beziehen sich die Erhöhungen stets nur auf die gesetzlichen Renten (also NICHT Riester-, Rürup-, Privatrenten oder Renten der Versorgungswerke).
Die Rentenanpassungen werden vom Bundeskabinett beschlossen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrats und gelten auch für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie die der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV).
Die Anpassungen erfolgen traditionell zum 1. Juli eines Jahres. In 2023 gibt es für die Rentner:innen der Bundesländer West 4,39 % und Ost 5,86 % mehr.
Bundeseinheitlicher Rentenwert erreicht
Die Höhe der Rente wird nach der „Rentenformel“ berechnet. Sie richtet sich u.a. nach dem aktuellen Rentenwert. Genau dieser Wert wird alljährlich von der Bundesregierung neu festgelegt. Aufgrund des unterschiedlichen Lohnniveaus gab es bislang unterschiedliche Rentenwerte für die alten und die neuen Bundesländer. Seit einigen Jahren werden diese Werte Stück für Stück angeglichen.
Vor der Rentenanpassung sind die Löhne und Gehälter um 4,5 % im Westen und 6,8 % im Osten gestiegen. Früher als geplant gilt ab 01.07.23 bundeseinheitlich der Rentenwert in Höhe von 37,60 Euro.
Die Rente im Westen wird um 4,39 % und im Osten um 5,86 % erhöht, damit der nunmehr einheitliche Rentenwert erreicht wird.
Wer erstmalig seinen Rentenbescheid in der Hand hält, wundert sich über den Umfang – 30 Seiten und mehr mit Anlagen, dabei ist die Berechnung an sich schnell nachvollziehbar. Die monatliche Rentenhöhe richtet sich nach genau vier Faktoren. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail.
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor
Brutto- vs. Netto-Renten – so viel bleibt
Grundsätzlich werden von den Trägern der gesetzlichen Renten bereits Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Steigt die Brutto-Rente wie heuer um 4,39 % (West) bzw. 5,86 % (Ost) werden dem entsprechend auch mehr Beträge an die Kranken- und Pflegekassen abgeführt.
Ab Juli wird zusätzlich auch der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 3,4 % von (bisher 3,05 %) angehoben. Hinzu kommt noch eventuell der Zuschlag für Kinderlose. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden stets von den Rentnern:innen allein getragen.
Die Beiträge zur Krankenversicherung (einschließlich eines eventuellen Zusatzbeitrages der jeweiligen Krankenkasse) teilen sich Rentner:in und Rententräger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) je zur Hälfte.
Derzeitig beträgt der Beitrag zur Krankenkasse 14,6 % plus individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Entsprechend ist der Abzug bei den Rentenbezügen mit etwa 8-9 % anzusetzen. (14,6 % + Zusatzbeitrag 1-3 % = ca. 15,6 – 17,6 % x 0,5)
Achtung: Steuer wird vom Rententräger auf die Rente nicht abgeführt. Für die Besteuerung ist jede:r Rentner:in selbst verantwortlich.
Jede Rentenanpassung ist voll steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil der Rente erhöht sich nicht. Im Gegenteil wird der steuerfreie Anteil der Renten für Neurentner:innen bis 2040 auf 0 abgeschmolzen. Wer als Neurentner:in in 2023 in Rente geht, hat immerhin noch einen steuerfreien Anteil von 17%.
Informieren Sie sich hier, wie hoch Ihre steuerfreien Renteneinnahmen je nach Rentenbeginn sind: „Wann muss ich als Rentner:in eine Steuererklärung abgeben?“
Rechenbeispiel:
Durchschnittliche Rentenhöhe brutto bisher 1.620 € West / 1.600 € Ost:
- 620 € (abzüglich rund 8,5 % Kranken- und 3,05 % Pflegeversicherung = 137,70 € + 49,41 € = 187,11 €) = 1.432,89 € netto West bisher
- 600 € (abzüglich rund 8,5 % Kranken- und 3,05% Pflegeversicherung = 136 € + 48,80 € = 184 €) = 1.416 € netto Ost bisher
Erhöhung ab 1.7.2023: 4,39 % West auf 1.620 € ergibt eine Erhöhung um 71,12 € West und 5,86 % Ost auf 1.600 € ergibt eine Erhöhung um 93,76 € Ost.
Allerdings wird auch die Pflegeversicherung angehoben, sodass rund nunmehr rund 11,9 % (8,5 % Kranken- und 3,4 % Pflegeversicherung) abgeführt werden.
Nach der Rentenerhöhung ab 1.7.23:
- 691,12 € West / 201,24 € Kranken- und Pflegeversicherung = 1.489,88 € West
- 693,76 € Ost / 201,56 € Kranken- und Pflegeversicherung = 1.492,20 € Ost
Hinweis: Abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen fällt gegebenenfalls noch Einkommensteuer an.
Die Werte können je nach Krankenkasse variieren. Für Kinderlose wird außerdem ein Zuschlag von 0,35 % bei der Pflegeversicherung hinzugerechnet.
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Quellenangaben:
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