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Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung gegeben sein?
Damit eine Scheidung gerichtlich durchgeführt werden kann, muss die Ehe als gescheitert gelten. Das ist der Fall, wenn zwischen Ihnen und Ihrem:r Partner:in keine echte Lebensgemeinschaft mehr vorhanden ist und diese auch in Zukunft nicht mehr zu erwarten ist. Das Ehepaar kann dann nach Ablauf eines Trennungsjahres vom Familiengericht geschieden werden.
Wie unterteilen sich die Scheidungskosten?
Allgemein werden die Kosten für eine Scheidung in Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten unterteilt. Je mehr finanzielle Streitigkeiten vorliegen, desto höher können die Kosten ausfallen.
Rechtsanwaltsgebühren
Die Gebühren für Ihren rechtlichen Beistand ergeben sich durch den sogenannten Verfahrenswert. Errechnet werden sie anhand der Gebührentabelle für Rechtsanwälte:innen. Die Rechtsanwaltsgebühren machen den größten Teil der Scheidungskosten aus.
Gerichtskosten
Auch die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert der Scheidung. Die Gerichtskosten werden durch das Gerichtskostengesetz bestimmt. Sie müssen als Vorschuss an das Familiengericht gezahlt werden.
Gerichtsauslagen
Hierbei handelt es sich beispielsweise um Ausfertigungen, Kopien und Ausdrucke. Auch die Beauftragung von Gutachtern:innen oder Dolmetschern:innen fällt darunter.
Sachverständigenkosten
Diese Kosten können anfallen, sollten Sachverständige hinzugezogen werden müssen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Rahmen eines Zugewinnausgleichs der Wert einer Immobilie berechnet werden muss.
Was ist der Verfahrenswert und wie wird er berechnet?
An dem sogenannten Verfahrenswert einer Scheidung orientiert sich die Höhe der Scheidungskosten. Maßgeblich ist unter anderem
- die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder,
- das Nettoeinkommen der Eheleute und
- das Vermögen sowie gemeinsame Besitztümer.
- Außerdem spielt der Versorgungsausgleich eine Rolle.
Der Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 Euro.
Mithilfe von Verordnungen und Gebührentabellen können über den Verfahrenswert die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren errechnet werden.
Brauche ich einen Anwalt oder eine Anwältin?
Da eine Scheidung nur vor Gericht vollzogen werden kann und in Deutschland Anwaltspflicht gilt, muss für eine Scheidung mindestens eine Partei durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten sein. Eine Scheidung ganz ohne Rechtsbeistand ist nicht möglich.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
In der Regel werden die Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren von beiden Eheleuten zur Hälfte getragen. Ist dies nicht möglich, weil Sie oder Ihr:e Partner:in nicht in der Lage sind, den Anteil eigenständig zu tragen, kann die jeweilige Person Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine:r von Ihnen Arbeitslosengeld bezieht.
Die Kosten für den eigenen Rechtsbeistand zahlt jede:r für sich. Bringen Sie den Scheidungsantrag vor Gericht, besteht für Sie außerdem die Verpflichtung, für die Gerichtskosten eine Vorleistung zu erbringen.
Wie teuer ist eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen die Kosten in der Regel am geringsten aus. Die
Kosten für juristischen Beistand belaufen sich je nach Verfahrenswert auf etwa 1.500 bis 2.500 Euro oder mehr pro Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin und die Gerichtskosten auf ca. 250 bis 500 Euro oder mehr.
Kann ich Scheidungskosten steuerlich absetzen?
Seit 2013 können Sie Ihre Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Vor dem Jahr 2013 waren alle Scheidungskosten steuerlich absetzbar. Dies beinhaltete Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Fahrtkosten und Ausgaben für Sachverständige und Gutachter:innen.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich richtet sich an Paare, die sich nach langer Ehe trennen und bei denen Eine:r der Eheleute etwa infolge der Tätigkeit für die Kinderversorgung und den Haushalt einen geringeren Rentenanspruch erzielt hat. Trifft dies auch bei Ihnen zu, haben Sie hinsichtlich der Rente Ihres:r Ex-Partners:in einen Anspruch auf Ausgleich. Dafür wird die Differenz der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche halbiert und eine Hälfte wird anschließend Ihnen zugesprochen.
Was ist der Zugewinnausgleich?
Liegt kein Ehevertrag vor, kann der sogenannte Zugewinn ausgeglichen werden. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das momentane Vermögen der jeweiligen Person das Anfangsvermögen übersteigt. Wenn Sie sich also scheiden lassen möchten und eine:r von Ihnen beiden einen größeren Zugewinn hat, wird so ausgeglichen, dass am Ende beide Ehepartner:innen gleich viel Zugewinn haben.
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