Testen Sie in nur 2 Minuten, ob Sie die Qualifikation als Beratungsstellenleiter:in erfüllen.
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Wer sich selbständig machen will, steht vor allem am Anfang vor vielen Herausforderungen. Allerdings hat man aber auch viel zu gewinnen.
Bei uns können Sie nur gewinnen: Machen Sie sich selbständig als Beratungsstellenleiter:in des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V.
Verschaffen Sie sich einen Überblick rund um die Selbständigkeit beim Lohnsteuerhilfeverein:
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Lesen Sie die Bewertungen unserer Mitarbeiter:innen.
Praxiserprobtes Franchise Konzept
Das prämierte Franchise Konzept unseres Vereins hat sich bereits bei über 800 Beratungsstellen deutschlandweit bewährt.
Es erleichtert Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit und bietet Sicherheit, ohne Sie in Ihrer Arbeitsweise einzuschränken.
Individuelle und persönliche Einarbeitung
Wir erklären Ihnen in mehreren Einzelterminen alles wichtige zu Beratung und Mitgliedermanagement. Auch anschließend unterstützen wir Sie weiterhin bei der Leitung Ihrer Beratungsstelle.
Flexibilität und individuelle Zeiteinteilung
Je nach eigenem Empfinden können Sie die Beratungsstelle zunächst nebenberuflich führen oder sofort hauptberuflich einsteigen.
Das Arbeitspensum können Sie immer an Ihre Familie, Ihre Freizeitaktivitäten oder Ihre berufliche Haupttätigkeit anpassen.
Mit Engagement, Eigeninitiative und unserem praxiserprobten Franchise Konzept ist Ihnen der Erfolg sicher. Unsere Erfahrungen zeigen: In der Selbständigkeit als Berater:in beim Lohnsteuerhilfeverein erzielen Sie bereits bei zehn beratenen Mitgliedern Einnahmen von durchschnittlich 1.150 Euro.
Erfahren Sie mehr zur Vergütung als Beratungsstellenleiter:in ►
Es gibt viele Gründe, warum Sie den Schritt in die Selbständigkeit als Beratungsstellenleiter:in wagen sollten. Gerne können Sie Ihre zukünftigen Kollegen:innen persönlich kontaktieren und sich ganz unverbindlich mit ihnen über ihre Beweggründe und Erfahrungen austauschen.
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„Ich finde die Beratung im Rahmen der Lohnsteuerhilfe einfach erfüllend, da man „normale Menschen“ wirklich unterstützt.“
Sven Geßner
Beratungsstellenleiter seit 2012
Steuerfachangestellter
„Durch die tolle Unterstützung bei der Gründung und der Umsetzung des Werbekonzepts fiel mir der Einstieg in die Selbständigkeit sehr leicht.“
Diana Thalhammer
Beratungsstellenleiterin seit 2004
Steuerfachangestellte
Erfahren Sie in unserem Erklär-Video „Werden Sie Beratungsstellenleiter:in“ alles Wichtige rund um die selbständige Tätigkeit.
Für ausführliche Informationen fordern Sie einfach unsere kostenlose Informationsmappe an.
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Die Nachfrage nach Steuerberatung ist aktuell sehr hoch. Dies wirkt sich positiv auch auf die Verdienstmöglichkeiten als Beratungsstellenleiter:in aus. In der Regel können Sie mit 115,- Euro netto pro Steuererklärung rechnen.
Die tatsächliche Höhe des Verdienstes ist allerdings von der Anzahl der Mitglieder abhängig. Ihnen werden durchschnittlich 80 % der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren ausgezahlt.
Zusätzlich zur überdurchschnittlichen Grundvergütung gibt es lukrative Sonderboni basierend auf der Güte Ihrer Arbeit.
Unter Beachtung aller Boni lag die durchschnittliche Vergütung im Jahr 2023 sogar bei über 95 %.
Jetzt bewerben und erfolgreich durchstarten! ►
In der nachfolgenden Ertragsprognose sind 4 beispielhafte Szenarien dargestellt, wie sich Ihre Mitgliederzahl und damit Ihre Einnahmen in den ersten 3 Jahren entwickeln könnten:
Wir suchen deutschlandweit immer wieder Nachfolger:innen für bestehende Beratungsstellen, die den vorhandenen Mitgliederbestände übernehmen und weiter betreuen.
Eine Übernahme beschleunigt somit Ihren Einstieg in die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in enorm. Womöglich können Sie auch sofort hauptberuflich starten.
Zu den Stellenangeboten mit Übernahme von Mitgliederbeständen ►
Als Beratungsstellenleiter:in beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. profitieren Sie von vielen Vorteilen. Neben Ihren persönlichen Vorteilen und der gewonnen Flexibilität können Sie auch auf die professionelle Unterstützung durch unsere Hauptverwaltung setzen:
Wir unterstützen Sie kostenlos
Auch beim Thema Beratung können Sie frei entscheiden, wie Sie dabei vorgehen möchten. Es stehen Ihnen drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl, die natürlich auch miteinander kombinierbar sind. So gewinnen Sie zusätzliche Flexibilität bei der Arbeit und können Ihre Beratungsstelle auch von Ihrem häuslichen Arbeitszimmer aus aufbauen.
Beratung in der Beratungsstelle
Bei dieser Variante beraten Sie Ihr Mitglied ganz klassisch bei Ihnen vor Ort in der Beratungsstelle. Das Mitglied kann die benötigten Unterlagen direkt mitnehmen und Sie können diese gemeinsam durchgehen.
Online-Beratung oder per Telefon
Je nach Belieben kann Ihre Beratung auch telefonisch oder per Video-Call stattfinden. Ihr Mitglied kann Ihnen die Unterlagen im Vorfeld unkompliziert und sicher über unsere ALH Postbox-App zusenden. Auf diesem Wege können im Anschluss auch weitere Fragen geklärt werden.
Hausbesuche beim Mitglied
Als dritte Möglichkeit können Sie die Beratung in besonderen Fällen auch direkt beim Mitglied zuhause durchführen. Das hat den Vorteil, dass alle Unterlagen griffbereit liegen und der gesamte Bearbeitungsprozess nicht durch Nachreichungen aufgehalten wird.
Aber natürlich tauchen auch unterjährig immer wieder Fragen auf, die es zu beantworten gilt. „Klassiker“ sind beispielsweise Heirat, Steuerklassenwechsel, Kind in Ausbildung, Firmen-PKW, Scheidung, Abfindung, Altersteilzeit. Die Antworten gehen mit der Zeit als Beratungsstellenleiter:in 1:1 in Fleisch und Blut über. Aber auch, wenn Sie ad hoc nicht die perfekte Antwort parat haben – keine Sorge. Über unsere Steuerhotline erhalten Sie Support in allen Belangen.
Bei Ihrer Bewerbung wird unsererseits geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Arbeit als Beratungsstellenleiter:in erfüllen. Dazu zählt eine kaufmännische Ausbildung oder ein passendes Studium und zusätzlich mindestens drei Jahre Berufserfahrung in steuernahen Arbeitsbereichen. Darunter fällt beispielsweise die Arbeit als Steuerfachgehilfe:in, Steuerfachwirt:in, Steuerberater:in oder ehemalige:r Finanzbeamte:r.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und von uns geprüft wurden, benötigen Sie noch die offizielle Zulassung der steuerlichen Aufsichtsbehörde. Die Beschaffung dieser Zulassung zählt allerdings zu unseren Aufgaben. Je nach aktueller Auslastung der Mitarbeiter:innen der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde dauert das Genehmigungsverfahren ca. 3-4 Wochen.
Unser vollständiges Infoboard mit den häufigsten Fragen finden Sie direkt auf der Seite Häufige Fragen rund um die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in.
Häufige Fragen rund um die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in haben wir für Sie in unserem FAQ beantwortet.
Damit Sie sich schnell und einfach einen Überblick verschaffen können.
Zum FAQ für Berater:innenGerne stehen Ihnen unsere Vorstände Christian Staller und Ulrich Danner persönlich für offene Fragen rund um die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in zur Verfügung.
Rufen Sie einfach an unter Tel. (08724) 965 300 9901 oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Jetzt Kontakt aufnehmenÜberprüfen Sie gleich, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um Beratungsstellenleiter:in zu werden und schicken Sie uns Ihre Bewerbung.
Zögern Sie nicht lange, sondern wagen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit mit uns als starkem Partner an Ihrer Seite.
Zur BewerbungTitelbild © contrastwerkstatt – stock.adobe.com
Bild Beratung in der Beratungsstelle © sepy – fotolia.com
Bild Online-Beratung © M Einero/peopleimages.com – stock.adobe.com
Bild Hausbesuch © Monkey Business – fotolia.com