Hier haben wir die häufigsten Fragen zur Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in für Sie beantwortet, damit Sie sich schnell und einfach einen Überblick verschaffen können.
Hier haben wir die häufigsten Fragen zur Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in für Sie beantwortet, damit Sie sich schnell und einfach einen Überblick verschaffen können.
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Aber natürlich tauchen auch unterjährig immer wieder Fragen auf, die es zu beantworten gilt. „Klassiker“ sind beispielsweise Heirat, Steuerklassenwechsel, Kind in Ausbildung, Firmen-PKW, Scheidung, Abfindung, Altersteilzeit. Die Antworten gehen mit der Zeit als Beratungsstellenleiter:in 1:1 in Fleisch und Blut über. Aber auch, wenn Sie ad hoc nicht die perfekte Antwort parat haben – keine Sorge. Über unsere Steuerhotline erhalten Sie Support in allen Belangen.
Als Faustregel können Sie mit 115 Euro netto pro Steuererklärung kalkulieren. Dieser Betrag ergibt sich wie folgt: Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag wird sich bei ungefähr 175 Euro brutto einpendeln. Ihre Grundvergütung beträgt 80 %. Rechnet man noch die Umsatzsteuer heraus, dann landen Sie bei den besagten 115 Euro.
Übrigens: 50 Neumitglieder pro Jahr sind keine Ausnahme, sondern vielmehr das Resultat unseres praxisbewährten Werbekonzeptes gepaart mit kompetenter, zuverlässiger und freundlicher Beratung. Wer hier Zeit in seine Steuerfälle investiert, kann mit zufriedenen Mitgliedern und vielen Empfehlungen in den Folgejahren rechnen.
Wir bieten Ihnen als Beratungsstellenleiter:in vielfältige Unterstützung. Zu Beginn helfen wir Ihnen beim Aufbau Ihrer Beratungsstelle durch die Bereitstellung der benötigten Steuersoftware mit individueller Einarbeitung per Online-Fernwartung. Damit Ihre Beratungsstelle auch stetig wächst und Sie neue Mitglieder bekommen, werden Sie von unserer Marketingabteilung beraten, die sich auch um Ihren individuellen Online-Auftritt kümmert und Ihnen ein kostenfreies Werbeaktionspaket zur Verfügung stellt. Für Ihre fachliche Weiterbildung sorgen kostenlose Steuerseminare, welche jährlich stattfinden. Außerdem stehen Ihnen bei Fachfragen zu komplexen Steuerfällen die Experten:innen der Hauptverwaltung zur Seite.
Bei Ihrer Bewerbung wird unsererseits geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Arbeit als Beratungsstellenleiter:in erfüllen. Dazu zählt eine kaufmännische Ausbildung oder ein passendes Studium und zusätzlich mindestens drei Jahre Berufserfahrung in steuernahen Arbeitsbereichen. Darunter fällt beispielsweise die Arbeit als Steuerfachgehilfe:in, Steuerfachwirt:in, Steuerberater:in oder ehemalige:r Finanzbeamte:r.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und von uns geprüft wurden, benötigen Sie noch die offizielle Zulassung der steuerlichen Aufsichtsbehörde. Die Beschaffung dieser Zulassung zählt allerdings zu unseren Aufgaben. Je nach aktueller Auslastung der Mitarbeiter:innen der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde dauert das Genehmigungsverfahren ca. 3-4 Wochen.
Je mehr Bestandskunden:innen Sie betreuen, desto effektiver wird auch Ihre mittlere Fallbearbeitungszeit. Natürlich steht man zu Beginn der Tätigkeit immer vor der kompletten Neuerfassung eines Steuerfalls. Das Freischaltcodeverfahren bzw. die zukünftige Vollmachtsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine erleichtern Ihre tägliche Arbeitspraxis wesentlich.
Zudem spielt in diesem beruflichen Umfeld die Weiterempfehlung eine große Rolle, demzufolge können Sie bereits bei bestehenden Mitgliedern aktiv werden und diese um eine Empfehlung oder eine Online-Bewertung bitten.
Wenn dies nicht mehr der Fall sein sollte und Sie großzügigere Räumlichkeiten in Anspruch nehmen müssen, können Sie sich beispielsweise auch in bestehende Büroräume oder in Ladenlokale einmieten. Diese Entscheidung bleibt ganz Ihnen überlassen. Der Vorteil zentrumsnaher Büros ist natürlich die Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Chance auch Laufkundschaft gewinnen zu können.
Im Rahmen dieser individuellen Schulung haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen direkt an unsere:n Mitarbeiter:in zu stellen. Im Laufe der späteren Arbeit steht Ihnen unser Support auch jederzeit gerne zur Seite.
Im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung können Sie dank des Freischaltcodeverfahrens die Daten Ihrer Mitglieder schnell und unkompliziert vom Finanzamt abrufen und direkt in den Steuerfall einlesen. Auch der Steuerbescheid kann über den elektronischen Datenabruf abgeholt werden.
Um auch die Kommunikation mit Ihren Mitgliedern zu vereinfachen, steht Ihnen unsere ALH Postbox zur Verfügung. Auf diesem Weg können sich Ihre Mitglieder per App und Onlineportal mit Ihnen austauschen, fehlende Belege einfach fotografieren, versenden und empfangen. Genauso können Sie die Funktionen per Onlineportal nutzen. Im Gegensatz zum Schriftwechsel per E-Mail ist dieses Verfahren DSGVO-konform verschlüsselt, sodass die Daten Ihrer Mitglieder geschützt sind.
Werden Sie Teil unserer Beratungsstellen-Familie und profitieren Sie von den Vorteilen unseres erfolgreichen Franchisesystems. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und voller Unterstützung zur Seite.
Ihre Vorteile auf einen BlickLesen Sie die Erfolgsgeschichten unserer Beratungsstellenleiter:innen; sie berichten über ihren persönlichen Weg zum Erfolg und nehmen Sie mit in ihren Berufsalltag.
Zu den ErfolgsgeschichtenMachen Sie Ihren nächsten Karrieresprung in die Selbständigkeit und bewerben Sie sich für die Eröffnung Ihrer eigenen Beratungsstelle am Ort Ihrer Wahl.
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