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Qualifikation & Bewerbung

Werden Sie Beratungsstellenleiter (m/w/d)

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Testen Sie in nur 2 Minuten, ob Sie die Voraussetzungen als Beratungsstellenleiter:in erfüllen.

Haben Sie unsere Infobroschüre bereits erhalten und Ihre beruflichen Chancen erkannt?
Dann kontaktieren Sie uns und eröffnen Sie Ihre eigene Beratungsstelle!

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Ihre Ausbildung:





Sie können eine mind. 3-jährige Tätigkeit nachweisen







Ihre Arbeitszeit betrug mindestens 16 Stunden pro Woche überwiegend im steuerlichen Bereich?


Bitte oben die Optionen auswählen! Leider erfüllen Sie nicht die Zulassungsvoraussetzungen!

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Unsere Beratungsstellen sind stets auf der Suche nach fachkundigen und motivierten Mitarbeitern.

Herzlichen Glückwunsch! Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen!

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Wir garantieren, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

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Voraussetzungen

Welche Qualifikation ist als Berater:in erforderlich?

Hier in der Übersicht verraten wir Ihnen, welche Qualifikationen Voraussetzung sind, um als Beratungsstellenleiter:in beim Lohnsteuerhilfeverein tätig werden zu können.

Damit Sie eine Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle leiten können, benötigen Sie eine kaufmännische Ausbildung und eine dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der bundes- bzw. landesverwaltenden Steuern gemäß § 23 (3) StBerG.

Typische Berufsgruppen:

  • Steuerfachangestellter (m/w/d)
  • Steuerfachgehilfe (m/w/d)
  • Steuerfachwirt (m/w/d)
  • Steuerberater (m/w/d)
  • Bilanzbuchhalter (m/w/d)
  • Steuersachbearbeiter (m/w/d) in Unternehmen
  • ehemaliger Finanzbeamter (m/w/d)
  • Rechtsanwalt (m/w/d)

Sie erfüllen die Voraussetzungen?

Dann sagen wir „Herzlichen Glückwunsch!“ und freuen uns auf Ihre Bewerbung als Berater:in.

Folgende Nachweise benötigen wir für Ihre Bewerbung als Berater:in:

  • Ausbildung (Gehilfen-/Kaufmannsbrief)
  • Zeugnis über eine dreijährige Berufspraxis mit steuerlichem Schwerpunkt (z. B. StB / WP / RA / FA)

 

Für die Eröffnung einer Beratungsstelle senden Sie uns bitte zudem folgende Unterlagen zu:

  • Nachweise wie erwähnt
  • Bewerberauskunft
  • Erklärung nach § 4 DVLStHV bzw. § 23 Abs. 4 StBerG
  • Beratungsstellenvertrag (2-fach, unterzeichnet)
  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O“ (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt; der Versand erfolgt ausschließlich behördenintern direkt an die zuständige Oberfinanzdirektion unter Angabe „Betreff: Lohnsteuerhilfeverein“)

Ihre Ansprechpartner für Bewerbungen

Damit Sie schon bald Ihr eigene Beratungsstelle eröffnen können, teilen Sie uns bei der Online-Bewerbung mit, wann Sie am besten telefonisch erreichbar sind. Gerne setzen wir uns auch außerhalb der Geschäftszeiten mit Ihnen in Verbindung.

Gerne können Sie sich auch telefonisch bei uns melden unter Tel. (08724) 965 300 9901.
Unsere Vorstände stehen Ihnen persönlich für Fragen zur Verfügung.

Christian Staller

Christian Staller
Vorstand

Ulrich Danner

Ulrich Danner
Vorstand

Häufige Fragen zur Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in finden Sie auch in unseren FAQs.

Das Team vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein freut sich darauf, Sie als neues Mitglied unserer Beraterfamilie und als Teil eines starken, bundesweiten Netzwerkes zu begrüßen.

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