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Update für die Steuererklärung 2022: Die Entfernungspauschale wurde für Fernpendler:innen ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht. ► Mehr Infos
Wer kann die Entfernungspauschale nutzen?
Die Entfernungspauschale hat mittlerweile viele andere Namen: Pendlerpauschale, Kilometerpauschale oder auch Fahrtkostenpauschale, aber es versteckt sich immer dasselbe dahinter.
Die Entfernungspauschale kann von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, um ihre Fahrtkosten auf dem Arbeitsweg steuerlich berücksichtigen zu lassen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß in die Arbeit gelangen.
Voraussetzung: Die Pendlerpauschale kann nur für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angewendet werden.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie die Pendlerpauschale ebenfalls von der Pendlerpauschale profitieren. In diesem Fall gilt allerdings eine Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr.
Das gleiche gilt auch für Mitfahrer:innen in einer Fahrgemeinschaft, alle Informationen zu diesem Sonderfall können Sie in unserem Blogbeitrag nachlesen: „Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften – so können Sie Fahrtkosten steuerlich absetzen“
Berechnung der absetzbaren Fahrtkosten
Pro Entfernungskilometer und Arbeitstag werden 0,30 Euro berücksichtigt. Allerdings zählt nur der Hinweg, also nur die einfache Strecke.
Entfernungspauschale = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30 €
Außerdem ist zu beachten, dass das Finanzamt die kürzeste Anfahrtsstrecke zugrunde legt. Abweichungen werden nur genehmigt, wenn Sie diese auch nachvollziehbar begründen können. Ein Beispiel hierfür ist ein Umweg, der über die Autobahn führt, um den Stadtverkehr zu umgehen.
Achtung: Die Pendlerpauschale wird mit der Werbungskostenpauschale verrechnet. Wenn Sie nur wenig Werbungskosten und einen kurzen Fahrtweg haben, übersteigen Ihre anrechenbaren Kosten die Pauschale womöglich nicht.
Vorteile für Fernpendler:innen
Für Fernpendler:innen wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer nochmal erhöht:
- Ab 2021: 0,35 Euro pro Entfernungskilometer
- Ab 2022: 0,38 Euro pro Entfernungskilomter
Je länger Ihr Fahrtweg als Pendler:in, desto eher übersteigen Sie auch die Werbungskostenpauschale und können von der Entfernungspauschale profitieren
Einen genauen Überblick mit allen Einschränkungen erhalten Sie in unserem Steuerlexikoneintrag zur Entfernungspauschale. Die wichtigsten Infos haben wir Ihnen zusätzlich in diesem kurzen Video zusammengefasst: