Auswirkung der Beitragsbemessungsgrenzen
Grundsätzlich erfolgt die Berechnung der Beiträge in der Sozialversicherung nach dem Solidarprinzip. Zur Sozialversicherung gehören z. B. die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Entscheidend für die Beitragshöhe ist hierbei die Leistungsfähigkeit und nicht das Risiko der Versicherten. Wer also mehr verdient, zahlt auch höhere Beiträge. Diese steigen aber nicht unbegrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Höchstbetrag das Einkommen Steuerpflichtiger beitragspflichtig ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen teilen sich diese Kosten, der Anteil der Beschäftigten wird direkt von deren Lohn oder Gehalt abgezogen.¹
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt für die letzten Jahre in den alten und neuen Bundesländern:² ³
Alte Bundesländer
- 2022: 7.050 Euro monatlich bzw. 84.600 Euro jährlich
- 2021: 7.100 Euro monatlich bzw. 85.200 Euro jährlich
- 2020: 6.900 Euro monatlich bzw. 82.800 Euro jährlich
- 2019: 6.700 Euro monatlich bzw. 80.400 Euro jährlich
Neue Bundesländer
- 2022: 6.750 Euro monatlich bzw. 81.000 Euro jährlich
- 2021: 6.700 Euro monatlich bzw. 80.400 Euro jährlich
- 2020: 6.450 Euro monatlich bzw. 77.400 Euro jährlich
- 2019: 6.150 Euro monatlich bzw. 73.800 Euro jährlich
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung beträgt für die Jahre²
- 2022: 4.837,50 Euro monatlich bzw. 58.050 Euro jährlich
- 2021: 4.837,50 Euro monatlich bzw. 58.050 Euro jährlich
- 2020: 4.687,50 Euro monatlich bzw. 56.250 Euro jährlich
- 2019: 4.537,50 Euro monatlich bzw. 450 Euro jährlich