Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle
In der Düsseldorfer Tabelle sind die Beträge für den Kindesunterhalt gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder dargestellt. Der Prozentsatz gibt die Steigerung des Unterhalts gegenüber dem Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe wieder. Mit steigendem Einkommen verbleibt dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein immer höherer Betrag zur eigenen Verfügung, der aus der letzten Spalte ersichtlich ist.
Welche Änderungen gibt es 2023 beim Unterhalt?
Der Kindesunterhalt 2023 wurde laut neuer Düsseldorfer Tabelle 2023 erneut deutlich angehoben. Die Unterhaltsbeträge steigen in allen Einkommensgruppen um nahezu 11 Prozent. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, muss mindestens 437 Euro pro Monat zahlen, insofern das Kind unter 6 Jahre alt ist.
Leitlinien
Den Leitlinien kann man weitere Einzelheiten entnehmen. Geregelt ist dort, wie das relevante Nettoeinkommen berechnet wird. Auch der Ansatz des Wohnwerts für mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist dort erläutert. Die Behandlung der abzugsfähigen Posten wird gleichfalls angesprochen. Die unterschiedliche Behandlung minderjähriger und volljähriger Kinder wird ebenso wie der Einfluss des Ehegattenunterhalts erläutert und die Berücksichtigung des Kindergeldes dargestellt.¹
Die aktuellen Leitlinien herausgegeben von den Senaten für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (PDF).