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Düsseldorfer Tabelle (Stand 2023)

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft darüber, wie hoch der Unterhalt für Kinder nach einer Scheidung oder Trennung ausfällt, wenn die Kinder dann nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Düsseldorfer Tabelle wurde im Rahmen von Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern von Familiensenaten verschiedener Oberlandesgerichte unter Beteiligung der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags e.V. erarbeitet und wird unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen regelmäßig angepasst.

 

Kriterien zur Berechnung des Kindesunterhalts
Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle
Leitlinien

Düsseldorfer Tabelle

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Kriterien zur Berechnung des Kindesunterhalts

Entscheidende Kriterien sind das Nettoeinkommen und das Alter der Kinder. Nach Ermittlung des Unterhaltsbedarfs ist noch das Kindergeld zur Hälfte zu berücksichtigen, sodass man anschließend den zu zahlenden Betrag entnehmen kann. Sofern der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist, muss diesem Elternteil ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 1.370 Euro verbleiben. Sofern keine Erwerbstätigkeit besteht, beträgt der notwendige Selbstbehalt 1.120 Euro im Monat. Weitere Einzelheiten stehen in den Erläuterungen der nachfolgenden Leitlinien.

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2023

Düsseldorfer Tabelle 2023
Düsseldorfer Tabelle 2023

Auf der Webseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf steht immer die aktuelle Düsseldorfer Tabelle als PDF zur Verfügung. Hier finden Sie auch die Düsseldorfer Tabelle 2022 und Tabellen der vergangenen Jahre

Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle

In der Düsseldorfer Tabelle sind die Beträge für den Kindesunterhalt gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder dargestellt. Der Prozentsatz gibt die Steigerung des Unterhalts gegenüber dem Mindestunterhalt in der ersten Einkommensgruppe wieder. Mit steigendem Einkommen verbleibt dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein immer höherer Betrag zur eigenen Verfügung, der aus der letzten Spalte ersichtlich ist.

Welche Änderungen gibt es 2023 beim Unterhalt?

Der Kindesunterhalt 2023 wurde laut neuer Düsseldorfer Tabelle 2023 erneut deutlich angehoben. Die Unterhaltsbeträge steigen in allen Einkommensgruppen um nahezu 11 Prozent. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, muss mindestens 437 Euro pro Monat zahlen, insofern das Kind unter 6 Jahre alt ist.

Leitlinien

Den Leitlinien kann man weitere Einzelheiten entnehmen. Geregelt ist dort, wie das relevante Nettoeinkommen berechnet wird. Auch der Ansatz des Wohnwerts für mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist dort erläutert. Die Behandlung der abzugsfähigen Posten wird gleichfalls angesprochen. Die unterschiedliche Behandlung minderjähriger und volljähriger Kinder wird ebenso wie der Einfluss des Ehegattenunterhalts erläutert und die Berücksichtigung des Kindergeldes dargestellt.¹

Die aktuellen Leitlinien herausgegeben von den Senaten für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (PDF).

Quellenangaben:

[1] www.olg-duesseldorf.nrw.de

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