Aufbau der Erklärung zur Einkommensteuer
Zur Erklärung zur Einkommensteuer gehört zum einen der Mantelbogen, in dem die persönlichen Angaben eintragen werden. Auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind im Mantelbogen geltend zu machen. Versorgungsleistungen, wie Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und sonstige Versicherungsbeiträge sind in die Anlage Versorgungsaufwand einzutragen und führen zu einer reduzierten Steuerlast. Sonstige Altersvorsorgebeiträge (Riester-Verträge) können in der Anlage AV angesetzt werden und können ebenfalls zu einer Steuervergünstigung oder Zulage führen.¹
Sofern Unterhaltsleistungen im Spiel sind, ist die Anlage U auszufüllen. Der Ehegatte, der die Unterhaltsleistungen erhält, kann diese in der Höhe, in der sie sich bei ihm steuerlich ohnehin nicht auswirken, berücksichtigen lassen. Der leistende Ehegatte kann diese Beträge dann als Sonderausgaben ansetzen. Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen wie z. B. an Eltern oder erwachsene Kinder sind in die Anlage Unterhalt einzutragen. Für die Daten der Kinder ist die Anlage Kind vorgesehen, damit die Freibeträge oder sonstigen Vergünstigungen berücksichtigt werden können. Ausländische Einkünfte und dort gezahlte Steuern sind in die Anlage AUS einzutragen.¹