Kontakt

Einkommensteuer

Was gibt es bei der Erklärung zur Einkommensteuer zu beachten?

Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird und entsprechend dem Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist. Es gibt verschiedene Einkunftsarten, die in spezielle Anlagen zur Einkommensteuererklärung einzutragen sind.

 

Aufbau der Erklärung zur Einkommensteuer 
Überschusseinkünfte
Berechnung der Einkommensteuer

Steuern sind nicht Ihr Ding?

Kein Problem – wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Steuerangelegenheiten und geben Ihnen hilfreiche Steuertipps an die Hand. 

Aufbau der Erklärung zur Einkommensteuer

Zur Erklärung zur Einkommensteuer gehört zum einen der Mantelbogen, in dem die persönlichen Angaben eintragen werden. Auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind im Mantelbogen geltend zu machen. Versorgungsleistungen, wie Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und sonstige Versicherungsbeiträge sind in die Anlage Versorgungsaufwand einzutragen und führen zu einer reduzierten Steuerlast. Sonstige Altersvorsorgebeiträge (Riester-Verträge) können in der Anlage AV angesetzt werden und können ebenfalls zu einer Steuervergünstigung oder Zulage führen.¹

Sofern Unterhaltsleistungen im Spiel sind, ist die Anlage U auszufüllen. Der Ehegatte, der die Unterhaltsleistungen erhält, kann diese in der Höhe, in der sie sich bei ihm steuerlich ohnehin nicht auswirken, berücksichtigen lassen. Der leistende Ehegatte kann diese Beträge dann als Sonderausgaben ansetzen. Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen wie z. B. an Eltern oder erwachsene Kinder sind in die Anlage Unterhalt einzutragen. Für die Daten der Kinder ist die Anlage Kind vorgesehen, damit die Freibeträge oder sonstigen Vergünstigungen berücksichtigt werden können. Ausländische Einkünfte und dort gezahlte Steuern sind in die Anlage AUS einzutragen.¹

Überschusseinkünfte

Bei Überschusseinkünften handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten und sonstige Einkünfte. Diese werden durch Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen ermittelt, wodurch sich ein Überschuss ergibt, der auch negativ sein kann. Dieser Überschuss wird in die betreffenden Anlagen der Erklärung zur Einkommensteuer eingetragen.²

Berechnung der Einkommensteuer

Sind alle Eintragungen vorgenommen, ergibt sich nach den Regelungen des EStG eine bestimmte Berechnung, die die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Höhe der Einkommensteuer darstellt. Diese wird dann mit der bereits geleisteten Lohnsteuer bzw. Einkommensteuervorauszahlung verrechnet.

Auf unserem Steuerblog finden Sie weitere Informationen.

 

Passende Beiträge zum Thema Einkommensteuer:

Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung?

Unsere Steuerexperten:innen helfen Ihnen gerne vor Ort oder auch online! Finden Sie jetzt eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe!

Beratungsstelle suchen
Deutsch

Titelbild © Stockfotos-MG – stock.adobe.com