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Elterngeld

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die vom Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils berechnet wird und die Eltern bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen soll. Einen Anspruch auf das Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kindern nach der Geburt selbst betreuen und erziehen wollen und aus diesem Grund nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten können.¹ ²

Das Elterngeld wurde im Jahr 2007 als Ausgleich für den Einkommensausfall des betreuenden Elternteils eingeführt und ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.

 

Höhe des Elterngeldes
Elterngeld und Steuerklasse 
Elterngeld als steuerfreie Leistung

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Höhe des Elterngeldes

Als Basis für die Berechnung dient das durchschnittliche Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils im Jahr vor der Geburt. Die Höhe beläuft sich auf einen Betrag zwischen 300 Euro und 1.800 Euro. Diese Zahlungen ermöglichen es Müttern und Vätern, für einen bestimmten Zeitraum auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten.¹

Elterngeld und Steuerklasse

Für viele lohnt sich der Wechsel in eine andere Steuerklasse (meist Steuerklasse III), um Steuern zu sparen und ein höheres Nettogehalt ausgezahlt zu bekommen. Daraus resultiert dann auch ein höheres Elterngeld. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt werden, denn dadurch, dass geringere Sozialbeiträge gezahlt werden, besteht auch nur noch ein geringerer Anspruch auf Arbeitslosengeld oder andere Leistungen. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse sollte frühzeitig erfolgen, denn das Finanzamt legt die Steuerklasse zu Grunde, die im betrachteten Jahr überwiegend galt. Ein Wechsel der Steuerklasse ist auch während eines Jahres möglich.

Elterngeld als steuerfreie Leistung

Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettolohn der letzten zwölf Monate und ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es bei der Ermittlung des Steuersatzes für das steuerpflichtige Einkommen berücksichtigt wird und somit den Steuersatz für das weitere Einkommen erhöht. Das kann dazu führen, dass statt der sonst üblichen Steuererstattung ein dickes Minus und eine Forderung zur Steuernachzahlung im Steuerbescheid steht. Dies passiert häufig bei Verheirateten. Denn das Elterngeld wird zum Verdienst des:r Partners:in hinzugerechnet. Dadurch kommt man in eine höhere Steuerklasse, wodurch mehr Steuern fällig werden. Ob es tatsächlich zu einer Nachforderung kommt, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer der oder die verdienende Partner:in bereits abgeführt hat.

Quellenangaben:

[1] www.familienportal.de

[2] www.bmfsfj.de

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