Steuerfrei Entgeltleistungen
Die häufigsten Lohnersatzleistungen sind:
- Krankengeld oder Mutterschaftsgeld über die Krankenversicherung
- Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Übergangsgeld zur medizinischen Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und
- Verletztengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Elterngeld oder Ausfallentschädigungen.
Diese Zahlungen sind für alle Steuerpflichtigen steuerfrei. ¹
Pflichtveranlagung und Progressionsvorbehalt
Sofern man in einem Jahr insgesamt mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhält, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben (= Pflichtveranlagung) und die Entgeltersatzleistungen dabei angeben werden. Die betroffenen Träger melden die Zahlungen auch direkt ans Finanzamt.
Die Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass die Leistungen zunächst dem sonstigen Einkommen hinzugerechnet werden. Dann wird der Steuersatz ermittelt, der sich aus diesem erhöhten Einkommen ergibt. Dieser höhere Steuersatz wird auf das Einkommen (ohne die steuerfreien Leistungen) angewendet. Die Entgeltersatzleistungen selbst bleiben weiterhin steuerfrei. ²