Kindergeld
Grundsätzlich erhalten Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, von der Familienkasse Kindergeld. Bei getrennt lebenden Elternteilen erhält der- oder diejenige das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt.¹
Ausführliche Informationen zum Anspruch, Anspruchsdauer und Höhe in unserem Steuerlexikon unter „Kindergeld“.
Kinderzuschlag
Sofern Eltern für ihre Kinder Kindergeld erhalten, sich ihr Bruttoeinkommen auf mindestens 900 Euro, bzw. 600 Euro bei Alleinerziehenden beläuft und bestimmte Höchstgrenzen hierbei nicht überschritten werden, können Sie zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen.²