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Freistellungsauftrag

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag kann bei Banken und Kreditinstituten eingereicht werden, um Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer freizustellen. Die Freistellung ist bis zur Höhe von 1.000 Euro, beziehungsweise bei zusammen veranlagten Ehepartnern bis 2.000 Euro möglich.

 

Sparerfreibetrag 
Freistellungsantrag für Ehepaare 
Steueridentifikationsnummer beim Freistellungsauftrag 
Abgeltungssteuer trotz Freistellungsauftrag 
Nichtveranlagungsbescheinigung statt Freistellungsauftrag  

Steuerlexikon: Was ist ein Freistellungsauftrag?

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Sparerfreibetrag

Indem einer Bank ein Freistellungsauftrag erteilt wird, kann die steuerliche Belastung bis zum Sparerfreibetrag vermieden werden. Der Freibetrag beträgt für Alleinstehende ab dem Jahr 2023 1.000 Euro, bei Ehegatten:innen oder Lebenspartner:innen verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro.

Interessant ist, dass auch Kindern ein eigener Freibetrag zusteht, auch wenn sie noch minderjährig sind. Sofern die Kinder also bereits Inhaber von Bankkonten sind, können die Eltern und gesetzlichen Vertreter für die Kinder einen eigenen Freibetrag in Höhe von jeweils 1.000 Euro beantragen. ¹

Freistellungsauftrag für Ehepaare

Ehepaare oder Lebenspartner:innen haben einen weiteren Vorteil. Sie können den Freistellungsauftrag gemeinsam erteilen. In diesem Fall liegt zugleich ein Antrag auf gemeinsame Verlustverrechnung vor. Das hat zur Folge, dass das Finanzamt alle Verluste und Gewinne der Ehegatten im betreffenden Jahr miteinander verrechnet, so dass sich hieraus insgesamt geringere Einkünfte ergeben können.

Steueridentifikationsnummer bei Freistellungsauftrag

Inzwischen muss auf jeden Fall die Steueridentifikationsnummer angegeben werden, wenn ein Freibetrag erteilt werden soll. Die zuvor erteilten Freistellungsaufträge waren noch bis 2015 gültig. Seit 2016 muss die Steueridentifikationsnummer bei allen Aufträgen, auch den Altaufträgen, angegeben sein. Bei Ehepaaren sind beide Identifikationsnummern nötig. ²

Abgeltungssteuer trotz Freistellungsauftrag

Der Freibetrag kann auf verschiedene Banken aufgeteilt werden. Sofern diese Aufteilung nicht realistisch vorgenommen wurde, kann eine Abgeltungssteuer anfallen, die möglicherweise noch höher ist, als sie bei einer zutreffenden Aufteilung gewesen wäre. Der volle Freibetrag kann noch gerettet werden, indem bei der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP vollständig ausgefüllt wird. Im Einkommensteuerbescheid wird dann der volle Freibetrag berücksichtigt. Dies bedeutet allerdings, dass die Steuerzahlung fällig wird und der Freibetrag erst mit der Steuerrückerstattung ausbezahlt wird.

Nichtveranlagungsbescheinigung statt Freistellungauftrag

Es kann sinnvoll sein, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen, sondern eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diese muss dann der Bank vorgelegt werden. Dazu ist zu raten, wenn nur geringe Einkünfte vorliegen, sodass voraussichtlich gar keine Steuern zu zahlen sind.

Die häufigsten Fälle, in denen dieses Vorgehen in Betracht kommt, sind Rentner mit einer eher geringen Rente, die auch durch die Kapitalerträge den Grundfreibetrag nicht überschreiten. Oder auch noch nicht erwerbstätige Kinder, die außer den Kapitaleinkünften keine anderen Einkünfte haben.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt für drei Jahre. Sofern sich allerdings in diesem Zeitraum die Verhältnisse ändern, muss das Finanzamt informiert werden. Auch bei Vorlage der Nichtveranlagungsbescheinigung wird die zuständige Bank keine Abgeltungssteuer auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte einbehalten.

Quellenangaben:

[1] § 20 Nr. 9 EStG

[2] § 44a Nr. 2a EStG

Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag kann bei Banken und Kreditinstituten eingereicht werden, um Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer freizustellen. Die Freistellung ist bis zur Höhe von 1.000 Euro, beziehungsweise bei zusammen veranlagten Ehepartnern bis 2.000 Euro möglich.

Der Freibetrag kann auf verschiedene Banken aufgeteilt werden. Sofern diese Aufteilung nicht realistisch vorgenommen wurde, kann eine Abgeltungssteuer anfallen, die möglicherweise noch höher ist, als sie bei einer zutreffenden Aufteilung gewesen wäre. Der volle Freibetrag kann noch gerettet werden, indem bei der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP vollständig ausgefüllt wird.

Wie hoch ist der Sparerfreibetrag?

Der Freibetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro (ab 2023), bei Ehegatten:innen oder Lebenspartner:innen verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro. Indem einer Bank ein Freistellungsauftrag erteilt wird, kann die steuerliche Belastung durch Abgeltungssteuer bis zum Sparerfreibetrag vermieden werden.

Tipp: Auch minderjährigen Kindern steht ein eigener Sparerfreibetrag zu, sofern sie Inhaber:in eines Bankkontos sind.

Ist ein Freistellungsauftrag immer sinnvoll?

Es kann auch sinnvoll sein, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen, sondern eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diese muss dann der Bank vorgelegt werden. Dazu ist zu raten, wenn nur geringe Einkünfte vorliegen, sodass voraussichtlich gar keine Steuern zu zahlen sind.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt für drei Jahre. Sofern sich allerdings in diesem Zeitraum die Verhältnisse ändern, muss das Finanzamt informiert werden.

Auf unserem Steuerblog finden Sie weitere Informationen.

 

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