Höhe des Kinderfreibetrags
Der jährliche Kinderfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Der Kinderfreibetrag setzt sich zusammen aus dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbetrag auf der einen Seite und einem Betrag für das sächliche Existenzminimum auf der anderen Seite. Diese Beträge werden von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer reduziert. Sofern sich das Kindergeld jedoch günstiger auswirkt, verbleibt es bei dieser Zahlung. ²
Das Finanzamt prüft selbst, ob das Kindergeld oder der Freibetrag im Einzelfall günstiger ist und berücksichtigt von sich aus die günstigere Variante. Bei getrennt lebenden Eltern wird entsprechend der halbe Freibetrag angesetzt.
Der Freibetrag wird anteilig für die betreffenden Monate berechnet, wenn das Kind nicht zum Jahresbeginn, sondern im laufenden Jahr geboren wird. Der Freibetrag für das Kind wird jedenfalls bis dessen Vollendung des 18. Lebensjahrs, bei einer Ausbildung oder Schulbesuch auch noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt.