Kinderfreibetrag statt Kindergeld
Man erhält nur entweder das Kindergeld oder den Freibetrag. Zunächst wird das Kindergeld an anspruchsberechtigte Eltern ausgezahlt. Der Kindergeldantrag muss also immer gestellt werden, auch wenn von vornherein feststeht, dass der Freibetrag günstiger ist. ¹
Als Grundsatz gilt, dass bei Alleinstehenden ein Steuervorteil ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von ca. 30.000 Euro zu erwarten ist, bei Verheirateten ab ca. 60.000 Euro. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird allerdings immer der Kinderfreibetrag abgezogen, so dass eine Günstigerprüfung hier nicht erfolgt.
Höhe des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag setzt sich zusammen aus dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbetrag auf der einen Seite und einem Betrag für das sächliche Existenzminimum auf der anderen Seite. Diese Beträge werden von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer reduziert. Sofern sich das Kindergeld jedoch günstiger auswirkt, verbleibt es bei dieser Zahlung. ²