Anspruch auf Kindergeld
Eltern, aber auch sonstige Erziehungsberechtigte, wie Großeltern oder Pflegeeltern, Adoptiv- oder Stiefeltern haben Anspruch auf das Kindergeld für Kinder, die in den Familienhaushalt aufgenommen wurden. Grundsätzlich muss der Wohnsitz in Deutschland sein oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen. Im Falle von getrennt lebenden Ehepartnern.innen, erhält der- oder diejenige das Geld, in dessen Haushalt das Kind nunmehr lebt.
Dauer der Auszahlung
Eltern erhalten das Kindergeld für alle Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Danach wird das Kindergeld dann noch ausgezahlt, wenn ihr Kind sich in der Berufsausbildung befindet oder für einige Zeit keinen Ausbildungsplatz oder nach der Berufsausbildung keinen Arbeitsplatz findet. Wenn sich das Kind in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder einem anderen anerkannten Freiwilligendienst befindet, wird das Kindergeld weitergezahlt. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres wird die Unterstützung allerdings beendet.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn das Kind behindert ist und sich nicht selbst unterhalten kann, erhalten die Eltern auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld, sofern die Behinderung vorher eingetreten ist. Sofern Ihr Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst ableistet, wird für die Anzahl dieser Monate über das 25. Lebensjahr hinaus weitergezahlt. ²