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Kindergeld

Das Kindergeld einfach erklärt.

Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung der Familienkassen an Eltern oder Erziehungsberechtigte und soll die Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder gewährleisten. Das Kindergeld wird pro Kind einkommensunabhängig und direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld ist automatisch gegeben, jedoch muss ein Antrag auf Kindergeld erfolgen.

 

Anspruch auf Kindergeld
Höhe des Kindergeldes
Dauer der Auszahlung
Kindergeld statt Kinderfreibetrag
Antrag auf Kindergeld

Kindergeld

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Anspruch auf Kindergeld

Eltern, aber auch sonstige Erziehungsberechtigte, wie Großeltern oder Pflegeeltern, Adoptiv- oder Stiefeltern haben Anspruch auf das Kindergeld für Kinder, die in den Familienhaushalt aufgenommen wurden. Grundsätzlich muss der Wohnsitz in Deutschland sein oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen. Im Falle von getrennt lebenden Ehepartnern.innen, erhält der- oder diejenige das Geld, in dessen Haushalt das Kind nunmehr lebt.

Höhe des Kindergeldes ¹

ab 01.01.2023ab 01.01.2021ab 01.07.20192018
1. und 2. Kind250 Euro219 Euro204 Euro194 Euro
3. Kind250 Euro225 Euro210 Euro200 Euro
jedes weitere Kind250 Euro250 Euro235 Euro225 Euro

Dauer der Auszahlung

Eltern erhalten das Kindergeld für alle Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Danach wird das Kindergeld dann noch ausgezahlt, wenn ihr Kind sich in der Berufsausbildung befindet oder für einige Zeit keinen Ausbildungsplatz oder nach der Berufsausbildung keinen Arbeitsplatz findet. Wenn sich das Kind in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder einem anderen anerkannten Freiwilligendienst befindet, wird das Kindergeld weitergezahlt. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres wird die Unterstützung allerdings beendet.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn das Kind behindert ist und sich nicht selbst unterhalten kann, erhalten die Eltern auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld, sofern die Behinderung vorher eingetreten ist. Sofern Ihr Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst ableistet, wird für die Anzahl dieser Monate über das 25. Lebensjahr hinaus weitergezahlt. ²

Kindergeld statt Kinderfreibetrag

Man erhält entweder nur das Kindergeld oder nur den Kinderfreibetrag. Zunächst wird das Kindergeld an anspruchsberechtigte Eltern ausgezahlt. Der Kindergeldantrag muss also immer gestellt werden, auch wenn von vornherein feststeht, dass der Freibetrag günstiger ist. Im Rahmen der Günstigerprüfung beim Einkommensteuerbescheid errechnet das Finanzamt immer das bessere Ergebnis für die Steuerpflichtigen.

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Antrag auf Kindergeld

Der Antrag kann direkt online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Das Formular muss vom Antragsteller dann noch unterschreiben und per Post an die Familienkasse geschickt werden.

Wichtiger Hinweis: Seit 2016 ist beim Kindergeldantrag die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der antragstellenden Person und die der Kinder zwingend erforderlich.

Quellenangaben:

[1] § 66 EStG

[2] § 32 EStG

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