Lohnsteuerklasse 6
Die Lohnsteuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer:innen vorgesehen, die ihrem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht zur Verfügung stellen wollen oder nicht können. Ebenso dann, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig vorliegen. Bei der Lohnsteuerklasse VI werden keine Freibeträge gewährt, allenfalls der Altersentlastungsbetrag kommt zur Anwendung. Dies hat zur Folge, dass die steuerliche Belastung insgesamt bei der Lohnsteuerklasse 6 am höchsten ist. ¹
Einkommensteuererklärung
Aber gleichgültig, für welche Lohnsteuerklasse bzw. Kombination man sich im Rahmen der Wahlmöglichkeiten entscheidet, letztlich ausschlaggebend ist der Betrag, der im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung berechnet wird und der schließlich auch zu tragen ist. Hier wird im Idealfall die gesetzlich geregelte, steuerliche Belastung für den individuellen Fall zutreffend ermittelt und die Differenz zum Ergebnis der Anwendung der Lohnsteuerklassen ausgeglichen. Die Steuerpflichtigen erhalten damit im Regelfall also entweder eine Steuererstattung oder sie müssen eine Steuernachzahlung leisten. ¹
Lohnsteuerklassenwechsel
Wie gerade beschrieben, stehen Ehepaaren verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der Lohnsteuerklassen zu Auswahl, zwischen denen sie auch wechseln können. Dieser Wechsel können Sie ganzjährig beantragen, mehrere Wechsel pro Jahr sind ebenfalls möglich.
Obwohl die tatsächlich zu zahlende Steuerbelastung nicht durch die Wahl der Steuerklasse beeinflusst wird, gibt es dennoch Auswirkungen auf die Höhe des Nettolohns und somit auch auf die Höhe der Lohnersatzleistungen haben. Dazu gehören Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder auch das Mutterschaftsgeld. Demzufolge sollten auch diese Änderungen bei der Entscheidung geprüft werden. ¹