Bei einem Minijob handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und ist damit nicht sozialversicherungspflichtig. Als Arbeitnehmer:in zahlen Sie also keine Beiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen und sind dadurch nicht abgesichert. Nichtsdestotrotz gelten arbeitsrechtlich die gleichen Regelungen zum Kündigungsschutz und Sie haben unter anderem Anspruch auf Mindestlohn, Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Es gelten folgende Grenzen:
- Arbeitsentgelt von max. 520 Euro pro Monat oder
- Arbeitseinsatz von max. 70 Tagen pro Kalenderjahr (= kurzfristige Beschäftigung)
Ein Minijob kann neben der Haupttätigkeit ausgeübt werden. Liegt keine sozialversicherungspflichtige Haupttätigkeit vor, können auch mehrere Minijobs parallel geführt werden. In Summe dürfen die Grenzen jedoch nicht überschritten werden.
Als Arbeitgeber müssen Sie den Minijob bei der Minijob-Zentrale melden und Sie tragen pauschale Versicherungsbeiträge.