Der Progressionsvorbehalt nach § 32b EstG ist eine Regelung für Einkünfte, die steuerfrei sind, aber trotzdem zu einer Erhöhung des Steuersatzes führen. Dabei werden die steuerfreien Leistungen bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Mit dem besonderen Steuersatz wird aber nur das zu versteuernde Einkommen – ohne die Lohnersatzleistungen – besteuert.
Dem Progressionsvorbehalt unterliegen beispielsweise Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld Elterngeld oder auch ausländische Einkünfte.
Funktionsweise
Leistungen unter Progressionsvorbehalt
Berechnung der Einkommensteuer